| Telekommunikationsgesetz

Länderinteressen gewahrt

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, hat die am 8. Februar 2012 erfolgte Einigung des Vermittlungsausschusses zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) begrüßt. Nach intensiven Verhandlungen in der vom Vermittlungsausschuss eigens eingesetzten Arbeitsgruppe konnten die Interessen der Länder weitgehend gewahrt werden.
Ministerpräsident Kurt Beck; Bild: rlp-Archiv

Ministerpräsident Beck: „Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bei zukünftigen Versteigerungen ehemaliger Rundfunkfrequenzen vorab eine einvernehmliche Regelung über die Verteilung der Erlöse zwischen Bund und Ländern zu treffen, wobei grundsätzlich von einer hälftigen Aufteilung der Einnahmen auszugehen ist. Damit wurde eine zentrale Forderung der Länder erfüllt, die auf die bisherigen Erfahrungen in Zusammenhang mit der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen aus der sogenannten Digitalen Dividende zurückzuführen ist.“

Laut Beck hatten die Länder der Versteigerung dieser Frequenzen seinerzeit nur deshalb zugestimmt, weil der Bund zuvor zugesichert hatte, die den Rundfunkveranstaltern und Betreibern drahtloser Mikrofonanlagen dadurch entstehenden Umstellungskosten in angemessener Weise zu erstatten. Allerdings seien diese Mittel seitens des Bundes, der aus der Versteigerung insgesamt 4,5 Milliarden Euro eingenommen habe, bislang nicht in der zugesagten Höhe zur Verfügung gestellt worden.

„Auch an dieser Stelle hat es nun noch einmal Bewegung gegeben“, so Beck. „Die Bundesregierung wird den Kreis der Anspruchsberechtigten und die Anspruchsvoraussetzungen der sogenannten Billigkeitsrichtlinie, in der die Erstattung der Umstellungskosten im Zuge der Digitalen Dividende geregelt ist, nochmals ausweiten.“

Ganz entscheidend sei zudem, dass die Mitwirkungsrechte der Länder bei rundfunkrelevanten Entscheidungen im TKG gestärkt werden. Beck: „Entscheidungen, die Frequenzzuweisungen an den Rundfunk aufheben oder einschränken oder sonst Auswirkungen auf den Rundfunk haben können – etwa Festlegungen zur Vermeidung funktechnischer Störungen – bedürfen nun stets der Zustimmung des Bundesrates.“ Auch die Aufstellung des sogenannten Frequenzplans sei künftig nur im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden möglich. „Damit trägt das TKG der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung hinreichend Rechnung“, so der Ministerpräsident.

Hervorzuheben seien laut Beck darüber hinaus die Vereinbarungen zur Förderung des Breitbandausbaus. Die Bundesregierung habe zugesagt, gemeinsam mit den Ländern und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Vorschläge zu erarbeiten, wie bestehende KfW-Programme sowohl für Unternehmen als auch für Kommunen besser für den Breitbandausbau genutzt werden können. Auf dieser Grundlage werde der Bund die bestehenden KfW-Programme gegebenenfalls so verändern, dass der Breitbandausbau besser gefördert werden kann. Ministerpräsident Beck: „Die hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung ist unbestritten. Die Initiative kann dabei einen wichtigen Beitrag zum Breitbandausbau in ländlichen Gebieten leisten.“

Die Länder hatten im November des vergangenen Jahres den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem deren Anliegen im Gesetzesbeschluss des Bundestages nicht ausreichend Berücksichtigung fanden. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss sollen die Änderungen bereits am 9. Februar im Bundestag beschlossen werden und am 10. Februar die endgültige Zustimmung des Bundesrates erfolgen.

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