| Sicherungsverwahrung JVA Diez

Land investiert 19,5 Millionen

In der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez ist am Montag der Neubau der Sicherungsverwahrung offiziell in Betrieb gegangen.
Luftbild mit Blick auf den Neubau der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt in Diez; Bild: dpa
Luftbild mit Blick auf den Neubau der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt in Diez; Bild: dpa

„Ich freue mich, den Neubau der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez in Betrieb nehmen zu können. Dass das Projekt insgesamt nach so kurzer Planungs- und Bauzeit überhaupt in dieser Form realisiert werden konnte, ist im Wesentlichen der ausgesprochen guten und engen Zusammenarbeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt und der LBB Niederlassung Diez zu danken“, betonte Justizminister Jochen Hartloff in der Justizvollzugsanstalt Diez.

Mit den Tiefbauarbeiten wurde im Januar 2012 begonnen. Der Wohnbereich des Neubaus war planmäßig Ende Mai 2013 bezugsfertig. Mittlerweile sind auch die Restarbeiten abgeschlossen und das Gebäude wurde insgesamt zur Nutzung an die Justiz übergeben. Die Baukosten betrugen einschließlich der Baunebenkosten rund 19,5 Millionen Euro. Damit wird er Kostenrahmen eingehalten.

„Das viergeschossige Gebäude mit T-förmigem Grundriss ist konzipiert für die dauerhafte Unterbringung von 64 Personen, aufgeteilt in vier gleich große Wohngruppen, nebst zugehöriger Infrastruktur für Therapie und Verwaltung. Die Mietfläche beläuft sich auf insgesamt 4.857 qm. Sowohl die Grundstücksverhältnisse als auch die Kubatur des Gebäudes machen eine spätere Erweiterung bei Bedarf möglich. Wir haben hier sehr gute Voraussetzungen geschaffen, allen therapeutischen Erfordernissen zu entsprechen und ausreichend Besuchsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung familiärer und sozialer Außenkontakte bereit zu halten“, so Hartloff.

Die Wohnräume der Sicherungsverwahrten weisen eine Grundfläche von rund 18 qm aus, circa 2,5 qm davon entfallen auf den eigenen Nassbereich. Die vier behindertengerechten Wohnräume haben eine Größe von 28 qm Grundfläche inklusive 5 qm Nassbereich.

Neben den Wohnräumen stehen für jede der vier Wohngruppen eine Gemeinschaftsküche mit Speiseraum, ein Aufenthaltsraum, ein Einzelgesprächsraum sowie ein großzügiger Aufenthaltsbereich im Flur zur Verfügung. Weiterhin gibt es zur gemeinschaftlichen Nutzung einen Einkaufsbereich, einen Sportraum und eine Bücherei.

Hintergrund
Der Neubau war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Mai 2011 die bisher in durchweg allen Bundesländern gängige Praxis, die Sicherungsverwahrung in Haftgebäuden der Strafanstalten im Ergebnis nahezu gemeinsam mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen zu vollstrecken, für verfassungswidrig erklärt hat.

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