Land startet Initiative für den Erhalt der Tarifeinheit

„Die Tarifeinheit ist ein Grundpfeiler der sozialen Markwirtschaft und muss gesetzlich abgesichert werden", sagte Ministerpräsident Kurt Beck. Die Landesregierung wird deshalb am Freitag einen Entschließungsantrag für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit in den Bundesrat einbringen.
Simon, Beck, Muscheid und Habermann; Bild: Sämmer

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem rheinland-pfälzischen DGB-Vorsitzenden Dietmar Muscheid und dem Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU), Werner Simon, sagte Ministerpräsident Beck: "Die soziale Marktwirtschaft beruht auch auf der Verantwortungspartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Partikularinteressen einzelner Beschäftigtengruppen in den Betrieben haben das Potenzial, diese Gesamtverantwortung zu torpedieren.“

Die rheinland-pfälzische Initiative ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 23. Juni 2010, in welchem das Gericht festgestellt hat, es gebe keinen übergeordneten Grundsatz, wonach für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen gelten sollten. Bereits im Januar 2010 hatte das BAG festgestellt, dass es für den Grundsatz der Tarifeinheit weder eine ausdrückliche noch eine gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsgrundlage gibt.
Gewerkschaften und Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz begrüßen die Initiative der Landesregierung.

LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon sagte: „Die Regel, dass es in einem Unternehmen für eine Berufsgruppe nur einen Tarifvertrag geben darf, ist seit Jahren die Grundlage für den Betriebsfrieden. Betriebe benötigen die Sicherheit, dass sie nach einer Unterschrift unter einen Tarifvertrag sich auf diese Vereinbarung verlassen können. Der Grundsatz, welcher Tarifvertrag jeweils zum Zuge kommen kann, muss sich daran orientieren, durch welche Gewerkschaft die meisten Mitarbeiter im Unternehmen repräsentiert werden. Und danach muss für die Laufzeit des Tarifvertrags die Friedenspflicht gelten.“

Der Vorsitzende des DGB in Rheinland-Pfalz, Dietmar Muscheid, unterstützt den politischen Vorstoß der Landesregierung ebenfalls. Er sagte: "Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung ausdrücklich. Denn die Brisanz dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes darf nicht unterschätzt werden. Konkurrenz ist gut, aber nicht, wenn sie zu Gunsten von Einzelinteressen und zu Lasten ganzer Gesamtbelegschaften geht. Die Entwicklungen im Gesundheitsbereich zeigen, wohin die Reise geht: überproportional hohe Abschlüsse bei den Ärzten, die über Einsparung, zum Beispiel im Pflegebereich, gegenfinanziert werden müssen.“

Die Landesregierung argumentiert mit ihrem Entschließungsantrag auf der Linie eines  Positionspapiers des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf Bundesebene.  „Ich freue mich, dass wir in Rheinland-Pfalz Einvernehmen mit dem DGB und der LVU haben und das Ziel der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit gemeinsam verfolgen“, sagte Ministerpräsident Beck.

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