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Land will Mindestlohnantrag in den Bundesrat einbringen

Die Landesregierung will sich im Bundesrat für faire und sichere Arbeitsbedingungen durch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einsetzen und tritt einem entsprechenden Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg bei.
Antragseinbringung in den Bundesrat; Bild: rlp-Archiv
Einbringung in den Bundesrat; Bild: rlp-Archiv

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn vorzulegen, der eine unterste Grenze des Arbeitsentgelts festsetzt, unterhalb derer keine Löhne und Gehälter vereinbart werden dürfen. "Dieser Mindestlohn soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen", unterstrich Arbeitsministerin Malu Dreyer.

Dreyer sagte, im Gegensatz zu dem zurzeit im Gespräch befindlichen Ansatz zur Einführung von Lohnuntergrenzen in tariffreien Bereichen sei ein gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn der einzige richtige Weg: "Mit einem Mindestlohn entsteht für alle eine einfach verständliche unterste Grenze des Arbeitsentgelts, die jedoch Raum lässt für höhere, branchenspezifische Lohnuntergrenzen auf Grundlage der bestehenden Regelungen." Auch würden vom gesetzlichen Mindestlohn all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die in Branchen arbeiten, in denen tarifvertragliche Löhne von sieben Euro oder weniger ausgehandelt wurden.

"Ohne einen flächendeckenden Mindestlohn wird sich der Niedriglohnsektor weiter ausweiten mit der Folge, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben können", unterstrich die Arbeitsministerin. Von den rund 23 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland gehen rund 7,8 Millionen einer atypischen Beschäftigung nach, wie Leiharbeit, befristeter oder geringfügiger Beschäftigung oder einer Teilzeitarbeit. Hier sei der Anteil von Niedriglohnbeschäftigten besonders hoch. Darüber hinaus sei die Zahl der erwerbstätigen Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Sozialleistungen bezögen, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und betrug im Jahr 2010 rund 1,38 Millionen. „Es ist davon auszugehen, dass diese Menschen auch im Alter nicht allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und auf ergänzende Unterstützung angewiesen sein werden“, sagte Dreyer.

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