| Landeskrankenhausgesetz

Landeskrankenhausgesetz wird modernisiert

Die Landesregierung will das Landeskrankenhausgesetz modernisieren. Gesundheitsministerin Malu Dreyer stellte heute im Landtag den Entwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz vor.
Operationsvorbereitung

Schwerpunkte der Änderungen sind die Aktualisierung der Ziele und Grundsätze des Gesetzes, Anpassungen im Bereich der Krankenhausplanung und der Krankenhausfinanzierung sowie der Organisation und Struktur der Krankenhäuser. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Vorgaben zur Notfallversorgung und zur Regelung der Dienst- und Aufnahmebereitschaft der Krankenhäuser.

"Das derzeit geltende Landesgesetz stammt in seinen wesentlichen Bestandteilen aus dem Jahr 1986. Es bedarf der Weiterentwicklung, um die Krankenhäuser in Reinland-Pfalz auf die kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen besser einzustellen“, begründete die Ministerin. Gerade mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft hätten die medizinische Versorgung und die Krankenhaustruktur große Bedeutung für jeden Einzelnen. Dazu sei eine bedarfsgerechte Fortentwicklung der Bestimmungen zur Krankenhausplanung und der inneren Struktur und Organisation der Krankenhäuser erforderlich, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich und eigenverantwortlich handelnden Krankenhäusern zu sichern.

Nach dem Entwurf soll das Verfahren der Krankenhausplanung flexibler gestaltet werden. So sollen Krankenhäuser selbstständig entscheiden können, ob sie beispielsweise eine Hauptfachabteilung in eine Belegabteilung umwandeln. Das entspreche dem Wunsch der Krankenhausträger nach größerer Flexibilität. Außerdem soll der Krankenhausplanungsausschuss um die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer und den Dachverband der Pflegeorganisationen erweitert werden. Der Ausschuss werde damit fachlich breiter besetzt, so die Ministerin.

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