Umweltministerin Höfken begrüßt das Nachtflug-Verbot für den Frankfurter Flughafen: „Das ist eine gute Nachricht für die Region.“ Hessen stehe nun in der Pflicht, den Schutz der Nachtruhe sicherzustellen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zeitnah umzusetzen, so die Ministerin.
Das Urteil sei ein guter Schritt in die richtige Richtung. Für den Schutz der Bevölkerung reiche ein Flugverbot von 23 bis 5 Uhr jedoch nicht aus. Die Vorgaben des Gerichts für einen besseren Schutz der Nachtrandzeiten müsse man nun konkretisieren, so Höfken. Man werde daher die Entscheidung aus Leipzig und die Begründung der Richter genau prüfen, um festzustellen, welche Hausaufgaben das Land Hessen nun zu erledigen habe. Das Land Rheinland-Pfalz werde sich mit Vorschlägen zur Begrenzung der Anzahl der Flüge sowie verbindlichen Lärmobergrenzen und aktiven Schallschutzmaßnahmen einbringen.
„Wir wollen generell Lärmschutzbestimmungen, die sich an der Gesundheit der Menschen orientieren“, so die Ministerin und kündigte weitere Gesetzesinitiativen zum Schutz vor Verkehrslärm an. Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz befasse sich die Umweltministerkonferenz mit verbesserten Schutzbestimmungen. Auch setze man sich mit Nachdruck für europaweite Lärmschutzziele ein, zum Beispiel durch die Verankerung von Schutzvorschriften im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hat Infrastrukturstaatssekretär Jürgen Häfner gelobt: „Das ist ein guter Tag für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Das Gericht hat anerkannt, dass der unerträgliche Lärm für Viele nicht mehr hinzunehmen ist. Das ist eine kluge Entscheidung. Der Kampf für das Nachtflugverbot in Frankfurt hat sich gelohnt.“ Jürgen Häfner vertrat bei der Verkündung der Entscheidung in Leipzig die rheinland-pfälzische Landesregierung.
„Unser besonderer Dank gilt dem enormen Einsatz der vielen Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren, die nicht müde wurden, für ihre Sache einzutreten. Auch das Land und die betroffenen Kommunen haben erfolgreich an einem Strang gezogen“, so der Staatssekretär. Das Engagement sei damit jedoch noch nicht zu Ende. Noch immer sei der Lärm am Himmel eine unzumutbare Belastung für die Menschen der Rhein-Main-Region. Daher bekräftigte Jürgen Häfner erneut die Forderung, auch die Flugbewegungen unmittelbar vor und nach den Kernzeiten der Nacht strikter zu begrenzen. „Die Lärmbelastung muss generell gerechter verteilt werden. Außerdem darf die Entscheidung in Leipzig nicht dazu führen, dass in den Randzeiten kurz vor oder nach dieser Lärmpause besonders häufig geflogen wird, denn die Tagesbelastung durch die Flüge von und nach Frankfurt ist ohnehin sehr hoch“, betonte Häfner. Darüber hinaus laufe auch noch die Klage gegen die Südumfliegung, die das Land finanziell unterstützt.
Nach der Entscheidung in Leipzig gingen die Vorbereitungen für weitere gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung des Lärmschutzes weiter. Zudem sei eine Gesetzesinitiative zur Stärkung der Beteiligungsrechte insbesondere bei der Festlegung von Flugrouten geplant: „Bei jedem anderen Projekt – beispielsweise dem Bau eines Radweges gibt es mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Es darf nicht sein, dass die potenziell betroffenen Menschen bei derart wichtigen Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für die eigenen Lebensqualität und Gesundheit außen vor bleiben müssen“, so der Staatssekretär.