Über diese Netzwerke sollen Hilfsangebote, wie beispielsweise ehrenamtliche Einkaufshilfen, vermittelt werden. Für den Aus- oder Aufbau dieser nachbarschaftlichen Netzwerke stellt das Sozialministerium zunächst 360.000 Euro als Unterstützung für Landkreise und kreisfreie Städte zur Verfügung.
Voraussetzung ist, dass es eine oder mehrere Vernetzungsstellen gibt, die an mindestens drei Stunden täglich Hilfesuchende aus den besonders gefährdeten Gruppen an ehrenamtliche der hauptamtliche Helfer vermittelt. Die Vernetzungsstellen können bei kommunalen Ansprechpartnern, beispielsweise den Gemeindeschwesternplus, den Pflegestrukturplanern oder Ortsvorstehern, aber auch freien Trägern, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Das Budget kann zum Beispiel dafür eingesetzt werden, eine telefonische Hotline einzurichten oder Ehrenamtliche zu entlohnen.
Informationen zu den Anlaufstellen in den Kommunen sollen auf der Internetseite www.zusammenland.rlp.de gesammelt und veröffentlicht werden.