Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, sagte am Mittwoch in Mainz: „Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich gemacht, dass sich das parlamentarische Untersuchungsrecht nicht auf die Aufsicht über die Exekutive beschränkt, sondern auch eine Selbstkontrolle des Parlaments möglich macht. Dem Ausschuss wird ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, die Mitwirkungsrechte der Landesregierung so auszugestalten, dass nicht der Eindruck entsteht, die CDU-Fraktion sei hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres Umgangs mit öffentlichen Geldern – außer ihren Wählerinnen und Wählern natürlich – einer anderen Institution als dem Landtag selbst rechenschaftspflichtig. Die Landesregierung wird mit dem Untersuchungsausschuss organschaftlich zusammenarbeiten, und zwar so, wie es die Parlamentarierinnen und Parlamentarier für richtig, angemessen und der Aufklärung dienlich halten.“
|
CDU-Finanzaffäre
Landesregierung nimmt VGH-Urteil zur Kenntnis
Die Landesregierung hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Verwendung von Geldern der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz in den Jahren 2003 bis 2006 zur Kenntnis genommen.
Zurück