„Für viele Bürgerinnen und Bürger im Südwesten ist der SWR mit seinen regionalen Informations- und Unterhaltungsangeboten eine wichtige verlässliche Informationsquelle. Mit dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag stärken wir die regional verwurzelte Medienlandschaft und stellen den SWR in Zeiten der digitalen Transformation und veränderten Mediennutzung zukunftssicher auf“, sagte der Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Alexander Schweitzer.
Zuletzt wurde der SWR-Staatsvertrag im Jahr 2015 novelliert. Ziel der aktuellen Reform ist es, die hohe Bedeutung des SWR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken und diesen gleichzeitig modern und zeitgemäß fortzuentwickeln. So werden der SWR strukturell fortentwickelt und die Leitungsstrukturen effizienter gestaltet, Doppelstrukturen abgeschafft sowie die Gremien modernisiert. Gleichzeitig wird die gesetzliche Beauftragung der Hörfunkangebote an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst.
Die fortschreitende Digitalisierung der Medien habe nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung verändert, sondern stelle auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus in einer dynamischen Medienwelt. „Mit der Novellierung geben wir dem SWR mehr Flexibilität an die Hand, um sich angesichts des neuen Mediennutzungsverhaltens zeitgemäß und effizient aufzustellen. Durch den Änderungsstaatsvertrag stärken wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im deutschen Südwesten, während wir gleichzeitig durch mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik mehr Programm und Innovationen ermöglichen“, so der Ministerpräsident weiter.
Der Zweite SWR-Änderungsstaatsvertrag soll am 1. September 2025 in Kraft treten. Am 11. April 2025 unterzeichneten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Ministerpräsident Winfried Kretschmann, den novellierten SWR-Staatsvertrag. Mit dem gemeinsamen Ziel, einen starken und leistungsfähigen SWR in der digitalen Medienwelt zu gewährleisten, bei dem gleichzeitig auch Einspareffekte bei den finanziellen Bedarfen erzielt werden, erarbeitete Rheinland-Pfalz den nun verabschiedeten SWR‑Änderungsstaatsvertrag in enger Abstimmung mit Baden‑Württemberg.