| Medienpolitik

Landtag beschließt Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zum Jugendmedienschutz

Der rheinland-pfälzische Landtag hat den Staatsverträgen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) und zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zugestimmt.

„Freie und unabhängige Medien sind ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Funktion und Verantwortung für die freie und unabhängige Meinungsbildung, Teilhabe und kulturelle Identität. Mit dem Reformstaatsvertrag schaffen wir die Basis dafür, dass er diese Funktion und Verantwortung für die gesamte Gesellschaft erfüllen kann“, betonte Ministerpräsident Alexander Schweitzer.

Die Regelungen dieses Staatsvertrages sehen grundlegende Neuerungen für die öffentlich-rechtlichen Sender vor. So wird der Auftrag digitaler ausgerichtet. Lineare Angebote im Hörfunk und Fernsehen werden reduziert. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden in Zukunft noch enger zusammenarbeiten. Mehrfachstrukturen werden so zugunsten von mehr Effizienz und Transparenz abgebaut. Zudem stärken die neuen Regelungen Kooperationen mit Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit privaten Medien. Der Reformstaatsvertrag stärkt damit nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Medienlandschaft aus.

„Digitale Medien sind fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Als Gesellschaft sind wir verpflichtet, sie auch hier zu schützen und altersgerechte Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages machen wir es Eltern leichter, die von Kindern genutzten Geräte altersgerecht einzustellen“, sagte Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte beim Bund und für Europa und Medien.

Mit der neu im JMStV geregelten Jugendschutzvorrichtung werden Geräteeinstellungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen leichter nutzbar und besser miteinander verknüpft. Die Kennzeichnung von Inhalten wird neu geregelt, so dass sie Eltern eine noch bessere Orientierung bieten. Der neue JMStV stärkt zudem die Rechtsdurchsetzung auch gegen solche Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben. Mit der Regelung zu sogenannten ‚Mirror Domains‘ wird die Verbreitung eines beanstandeten Angebots unter einer nur minimal geänderten Webseitenadresse verhindert. Der „Follow the Money“-Ansatz ermöglicht es den Landesmedienanstalten, den Zahlungsverkehr auf dem beanstandeten Angebot zu unterbinden. Dadurch wird der Anreiz, das Angebot jugendschutzkonform auszugestalten, erhöht. 

Hintergrund

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten die Staatsverträge zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) und zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Rahmen ihrer Konferenz im Dezember 2024 beschlossen und im März unterzeichnet. Sie werden nun durch die 16 Länderparlamente ratifiziert. Damit werden die Staatsverträge in das jeweilige Landesrecht überführt. Nach Abschluss dieser Ratifikation in allen Ländern treten die beiden Staatsverträge am 1. Dezember 2025 in Kraft. 

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