| Landestariftreuegesetz

Lohndumping verhindern

Der Ministerrat befasste sich in seiner Sitzung am Dienstag mit dem Bericht zur Evaluierung des Landestariftreuegesetzes, den Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler vorstellte. „Die Evaluation hat ergeben, dass das Landestariftreuegesetz (LTTG) in Rheinland-Pfalz überwiegend in der Praxis angekommen ist“, erklärte die Ministerin.
Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler; Bild: Staatskanzlei RLP
Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler; Bild: Staatskanzlei RLP

So schaffe das Gesetz nach Ansicht der Befragten eine gute Grundlage, um Sozialstandards als Mindestniveau für faire und gute Bedingungen bei den Beschäftigten im Wettbewerb sicherzustellen.

Vier Jahre nach Inkrafttreten des LTTG wurden, wie gesetzlich vorgesehen, die Auswirkungen des Landestariftreuegesetzes auf die drei relevanten Gruppen – öffentliche Auftraggeber, beauftragte Unternehmen sowie deren Beschäftigten – untersucht und in dem Bericht dargestellt. Im Rahmen der Ergebnisse haben sich hierbei positive Auswirkungen, an anderer Stelle aber auch Verbesserungsbedarfe herausgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Regelung wird der Bericht nunmehr an den Landtag weitergeleitet und in dessen Sitzung am 29. und 30. April 2015 behandelt.

Rheinland-Pfalz war eines der ersten Bundesländer, das 2010 mit dem Landestariftreuegesetz die Grundlage dafür geschaffen hat, Lohndumping und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen um öffentliche Aufträge wirkungsvoll zu verhindern. „Mit dem Landestariftreuegesetz haben wir den Unternehmen eine klare Absage erteilt, die sich mittels Lohndumping Wettbewerbsvorteile bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Rheinland-Pfalz verschaffen wollten. Dies erfolgte bereits zu einer Zeit, zu der an die Umsetzung der Forderung nach einem bundesweiten Mindestlohn aufgrund der politischen Gegebenheiten noch nicht zu denken war“, so die Ministerin.

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