| Bundesrat

Malu Dreyer: Arzneimittel müssen zuverlässig erhältlich sein

„Viele Menschen in Deutschland machen sich Sorgen um Liefer-Engpässe bei Medikamenten. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln, gerade bei patentfreien Mitteln für Kinder, Antibiotika und Krebsmedikamenten,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, der heute im Bundesrat beraten wurde.
Porträtfoto Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Die Ministerpräsidentin unterstrich, Rheinland-Pfalz habe bereits im Januar 2020 in einer gemeinsamen Bundesrats-Initiative mit Hessen eine Evaluation der Ursachen von Arzneimittel-Lieferengpässen gefordert, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Rheinland-Pfalz sei ein Land der Arzneimittel-Herstellung. Schon seit zehn Jahren sei die Landesregierung mit den Unternehmen per ‚Pharmadialog‘ im regelmäßigen Gespräch über gute Rahmenbedingungen für die Produktion in Rheinland-Pfalz. „Ich bin Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dankbar, dass er die Probleme nun angeht und dabei auch viele Anregungen aus den Ländern aufgreift. Die Anhebung von Festbeträgen und Preismoratoriums-Preisen von versorgungskritischen Arzneimitteln, der leichtere Tausch mit inhalts- und wirkungsgleichen Medikamenten in den Apotheken und die vorgeschlagene Pflicht für größere Lagerbestände bestimmter Produkte sind Schritte in die richtige Richtung.“

Die Ursachen für Lieferengpässe sind jedoch komplex und für die Versorgungssicherheit gilt es vor allem auch die Produktion in Deutschland zu stärken und zu halten. „Es braucht deswegen aus meiner Sicht vor allem den engen Austausch aller an der Arzneimittelversorgung beteiligten Partner, um gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen.

Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch ergänzte: „Daher haben wir es sehr begrüßt, dass durch die amtliche Bekanntmachung eines Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder das Bundesgesundheitsministerium am 25. April 2023 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Arzneimittelbehörden der Länder den Großhandlungen und Apotheken die Einfuhr ausländischer Antibiotikasäfte gestatten können. Verlässliche Rahmenbedingungen und langfristig planbare Regelungen in der Gesundheitsgesetzgebung sind darüber hinaus essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung und Produktion innovativer Arzneimittel in Deutschland und Europa. Dass dies gut gelingen kann, zeigen sowohl die schnelle Entwicklung und Produktion innovativer mRNA-Impfstoffe in Mainz bzw. Marburg als auch die Erforschung und Herstellung biotechnologischer Arzneimittel in Ingelheim und Ludwigshafen. Damit auch zukünftig Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland möglichst ortsnah entwickelt und hergestellt werden können und dadurch Abhängigkeiten von Drittstaaten wirksam vermieden werden können, muss die Gesundheitsgesetzgebung deutschland- bzw. europaweit mit Augenmaß und ausgewogen erfolgen.”

Teilen

Zurück