| Parlamentarischer Abend / DJV

Medienlandschaft braucht faire Rahmenbedingungen

„Für ein vielfältiges Medienangebot sind neben den bundesweit agierenden Medienunternehmen vor allem regionale und lokale Anbieter unerlässlich.“ Das unterstrich die Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Jacqueline Kraege, bei dem parlamentarischen Abend des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Bezirksverband Pfalz.
Die Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Jacqueline Kraege; Bild: rlp-Archiv
Die Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Jacqueline Kraege; Bild: rlp-Archiv

„Um dies zu gewährleisten, brauchen wir faire Rahmenbedingungen, unter denen sich die Unternehmen entwickeln können. Das betrifft die finanziellen Grundlagen der Unternehmen, aber auch insbesondere die wirtschaftliche Situation der Journalistinnen und Journalisten“, so Kraege.

Vor diesem Hintergrund müsse vor allem das Urheberrecht mit Blick auf die digitale Realität angepasst werden. Daher spreche sich die Landesregierung bei den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für eine solche Reform aus. Das Urheberrecht ist eine wesentliche Rahmenbedingung für kulturelle Vielfalt und wirtschaftliches Wachstum in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft. Dabei stehe ein fairer Interessenausgleich zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Nutzern im Vordergrund. Darüber hinaus müssten auch die Rechte von Produzenten an der Verwertung ihrer Werke im Internet angemessen berücksichtigt werden, so die Chefin der Staatskanzlei.

„Das Urheberrecht muss technologieneutral ausgestaltet und das gesellschaftliche Verständnis für den Wert kultureller Leistungen und die Vergütung von Urhebern müssen geschärft werden“, unterstrich Staatssekretärin Kraege. Darüber hinaus müsse auch die Rechtsdurchsetzung von Urhebern und Verwertern gesichert werden. Im Interesse der Nutzer sollten die Vergütungs- und Geschäftsmodelle möglichst einfach und nutzerfreundlich sein.

Daneben sei es ebenso wichtig, die bestehende Medien- und Kommunikationsordnung an die technischen Entwicklungen anzupassen. Daraus ergäben sich Fragen an der Schnittstelle zwischen dem Medienrecht des Bundes und der Zuständigkeit der Länder für Inhalte und Vielfaltsregulierung im Medienbereich. Wesentliches Ziel bei der Ausgestaltung kompatibler Regeln zwischen Bund und Ländern müsse mehr Rechtsklarheit für alle Beteiligten sein.

Teilen

Zurück