| Privatfernsehen

Medienrechtliche Überprüfung sogenannter Kuppel-Shows gefordert

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, hat sich für eine medienrechtliche Überprüfung bestimmter Sendeformate im privaten Fernsehen ausgesprochen.
TV-Monitore;Bild: rlp-Archiv

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Doku-Soap „Schwer verliebt“ des Senders SAT.1 sagte Beck: „In manchen Sendungen werden Menschen, die offensichtlich gar nicht wissen, worauf sie sich da eingelassen haben, öffentlich bloßgestellt und gedemütigt. Ich bin sehr dafür, dass die zuständigen Medienaufsichten prüfen, ob die Grenzen des Zulässigen hier nicht überschritten werden. Die Jagd nach der Zuschauerquote darf nicht dazu führen, dass Laiendarsteller in entwürdigenden Situationen zur Schau gestellt werden.“

Zugleich stellte der Ministerpräsident klar, dass die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Sender und den Laiendarstellern von „Schwer verliebt“ kein Gegenstand einer medienrechtlichen Prüfung seien: „Das entzieht sich der Medienaufsicht, das sind privatrechtliche Vereinbarungen. Wer als Darsteller in einer Doku-Soap mitwirken möchte, sollte die Verträge vorher von einem Anwalt prüfen lassen“, riet Beck.

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