Ziel des neuen Staatsvertrages sei es, den Auftrag der Rundfunkanstalten zu schärfen und den Markenkern zu stärken. Dazu gehöre auch eine Flexibilisierung der Instrumente, mit denen die Anstalten diesem Auftrag gerecht werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Eine staatsvertragliche Einzelbeauftragung jedes einzelnen Rundfunkprogramms bis hin zum Programmnamen passt nicht mehr zum geänderten Nutzungsverhalten der Menschen. Diese Flexibilisierung ist also gerade kein Freifahrtschein, sondern bedeutet mehr Verantwortung für die Anstalten.“ Die öffentliche Anhörung sei für einen Zeitraum von gut zwei Monaten geplant. „Die Auswertung der Vorschläge wollen wir im Frühjahr vornehmen, sodass die Reform im Sommer nächsten Jahres weiter Gestalt annehmen kann und wir in die formelle Beteiligung der Landtage einsteigen können,“ führte Heike Raab, Medienstaatssekretärin und Koordinatorin der Rundfunkkommission aus.
„Das wichtige Medien-Thema der Ministerpräsidentenkonferenz betrifft den Zugang zu Informationen. Während der Pandemie und bei der Flutkatastrophe haben wir erlebt, wie wichtig die Medien als Informationsquelle sind – für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Auch vor dem Hintergrund dieser Erfahrung begrüßen wir es sehr, dass die Länder heute den Entwurf des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrages für mehr Barrierefreiheit in den Medien beschlossen haben. Alle Menschen haben ein Recht auf unmittelbare Information, Menschen mit einer Behinderung müssen gleichberechtigt mit anderen ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit ausüben können.“ Angesichts der fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten erwarten die Länder auch vor Inkrafttreten des nun beschlossenen Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags voraussichtlich im Sommer 2022, dass alle Medienanbieter ihre Anstrengungen beim Ausbau barrierefreier Angebote verstärken.
„Wir verankern den Begriff ‚Barrierefreies Angebot‘ gesetzlich und schreiben in den allgemeinen Programmgrundsätzen die besondere Rolle des Rundfunks beim Abbau von Diskriminierungen fest. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Untertitel, vielmehr müssen die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt werden. Im Rahmen von ,Aktionsplänen‘ muss nun regelmäßig über erzielte Fortschritte und geplante Maßnahmen Bericht erstattet werden. Verlautbarungen, zum Beispiel im Fall von Naturkatastrophen, müssen künftig zwingend in barrierefreier Form gestaltet werden,“ erläuterte die Ministerpräsidentin die Kernpunkte des Staatsvertragsentwurfes.
Mit dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag werden zudem Teile der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheits-Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in Deutschland umgesetzt. Die Unterzeichnung soll ab Dezember nach Beratung in den Parlamenten der Länder erfolgen.