Nach derzeitiger Rechtslage gelten die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an Hochschulen nicht als Beschäftigte im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes mit der Folge, dass sie nicht wahlberechtigt sind. Mit der Änderung erhalten sie nun Beschäftigtenstatus und damit das aktive und passive Wahlrecht zu den Personalvertretungen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung steht selbstverständlich noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages.
"Die Personalvertretungen sind Gremien, die in vielen wesentlichen organisatorischen, personellen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen mitbestimmen können", sagte Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. "Mit der nun angestrebten Regelung, die eine Festlegung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag umsetzt, erweitern wir die Mitbestimmungsrechte der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte."
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Hochschule
Mehr Mitbestimmung für wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte an Hochschulen sollen künftig das Wahlrecht zu den Personalvertretungen erhalten. Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, teilte heute in Mainz mit, dass das Kabinett dieser Neuregelung zugestimmt habe.
