„Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die Mehrzahl der Haushalte Wert darauf legt, Lebensmittel aus regionaler Erzeugung einzukaufen. Regionale Siegel, wie etwa das Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz, tragen in Rheinland-Pfalz bereits jetzt dazu bei, die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der zielgerichteten Auswahl ihrer Lebensmittel zu unterstützen“, so Hartloff.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden derzeit in vielfältiger Weise von freiwilligen regionalen Angaben ‚umzingelt’ und zahlen für diese Produkte zudem auch nicht selten mehr. Deshalb müssen Regionalangaben korrekt und nachvollziehbar sein. Dies ist aber nicht immer der Fall. Die Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich daher oftmals unzureichend informiert und schlimmstenfalls sogar getäuscht. Das kann so nicht weiter akzeptiert werden“, betonte Hartloff.
Hartloff erklärte, dass er auch die dringende Notwendigkeit sieht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf leichte und verlässliche Weise deutlich zu machen, welche Produkte zweifelsfrei aus der Region kommen. Hierfür reichten insbesondere die bisherigen, für den Verbraucher nur schwer zu überschauenden europarechtlichen Regelungen nicht aus. So besage das EU-Siegel "Geschützte geografische Angabe" lediglich, dass eine der möglichen Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - in der angegebenen Region erfolgen müsse. Dies reiche ebenso wenig aus wie das EU-Siegel "Garantiert traditionelle Spezialität", denn dieses bescheinige nur, dass die Zusammensetzung oder das Herstellungs- beziehungsweise Verarbeitungsverfahren traditionell sei, ohne eine Aussage über den geografischen Ursprung des Produktes zu treffen.
Lediglich die "Geschützte Ursprungsbezeichnung" könne von den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Orientierung herangezogen werden, da sie aussage, dass das Lebensmittel in einem abgegrenzten geographischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sei.
„Nach der Datenbank der Europäischen Kommission sind derzeit aber lediglich 29 deutsche Produkte, davon 23 Mineralwässer, entsprechend registriert. Allein diese Zahl zeigt, dass hier Nachholbedarf besteht. Ich fordere deshalb Bundesministerin Aigner auf, sich für Regelungen einzusetzen, die wirklich flächendeckend und nicht nur punktuell Transparenz für Verbraucherinnen und Verbrauchern schaffen“, erklärte der Minister.