Begleitet wurde Dr. Tschütscher vom Botschafter des Fürstentums, S.E. Prinz Stefan von Liechtenstein. Finanzminister Dr. Carsten Kühl nahm an der Unterredung ebenfalls teil. Im Zentrum des Gesprächs standen das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein und allgemeine Fragen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
„Es ist gut, dass mit dem Steuerinformationsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein der OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch anerkannt wurde. Rheinland-Pfalz wird im Bundesrat die zügige Einführung des bereits paraphierten Doppelbesteuerungsabkommens in deutsches Recht unterstützen. Ich verspreche mir davon einen noch umfänglicheren Geltungskreis und einen noch effizienteren Informationsaustausch“, sagte Ministerpräsident Kurt Beck.
Finanzminister Dr. Kühl wies darauf hin, dass mögliche Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie ein mögliches Verfahren für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung von den bisherigen Übereinkünften nicht berücksichtigt wurden. „Wir sehen hier noch einen Handlungsbedarf in Form eines weiteren Abkommens, wobei man allerdings aus vergleichbaren und gescheiterten Vorhaben lernen sollte“, sagte Kühl. Die Landesregierung betrachte auch mit Sorge Ausweichtendenzen nach Liechtenstein im Nachgang zu entsprechenden Regelungen mit der Schweiz.
Finanzminister Kühl begrüßte entsprechende Aussagen seines Amtskollegen, der für die künftige Besteuerung einen „automatischen Datenaustausch“ in Steuerfragen als mögliche Lösung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung in Erwägung zieht.