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Mietpreisbremse schnell umsetzen

Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen soll „schnell und passgenau“ im Land eingesetzt werden, sobald die rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene beschlossen sind. Das kündigte Finanzministerin Doris Ahnen am Donnerstag in einer aktuellen Stunde im Landtag an.
Mehrfamilienhäuser; Bild: dpa
Mehrfamilienhäuser; Bild: dpa

„Steigende Mieten schränken immer mehr Menschen nicht nur in ihrem Wohnbedürfnis, sondern auch in anderen wichtigen Bereichen ein.“ Die Landesregierung wolle, dass die „Lebensqualität und soziale Teilhabe in unserem Land nicht gefährdet werden“, sagte die Ministerin.

In dieser Woche hatte der Ministerrat durch eine Kappungsgrenzen-Verordnung bereits die finanziellen Rechte aller Mieterinnen und Mieter in ausgewählten Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gestärkt. Bei bestehenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent steigen. Eine Anhebung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus ist weiterhin nicht zulässig.

„Diese Maßnahme war sinnvoll und notwendig, weil die Mieten in einigen Städten sehr stark gestiegen sind und dort viele Menschen belasten. In einzelnen Städten und Ballungsgebieten sehen wir erhöhte Mietspiegel und einen Rückgang bezahlbaren Wohnraums. Dahinter steht eine massive Verschiebung der Wohnungsnachfrage. Diese Entwicklung gilt allerdings nicht für das ganze Land“, sagte Ahnen.

Mehr Wohnraum sei das Ziel, deswegen werde das Land „auch in Zukunft die dringend benötigten Investitionen in bezahlbare Wohnungen ankurbeln. Private Investoren und Wohnungsbauunternehmen wollen wir kraftvoll fördern, damit insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen erschwingliche Wohnungen finden.“

„Im Jahr 2013 haben wir die Konditionen unserer Förderprogramme für die soziale Wohnraumförderung erheblich verbessert. Die Darlehensförderung wurde erhöht und wird über relativ lange Zeiträume zinslos gewährt. Bis zum Jahr 2015 hat das Land ein Darlehensvolumen von 135 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, sagte die Finanzministerin. Ein Förderprogramm für Studierendenwohnheime, um gerade in den besonders von hohen Mieten betroffenen Universitätsstädten bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen, flankiere diese Maßnahmen.

Wie bei der Kappungsgrenzen-Verordnung wird die Regierung bei der Umsetzung der Mietpreisbremse Wert auf eine enge Abstimmung mit den betroffenen Akteuren, den Verbänden, Kammern und Interessengruppen, legen. Neben der finanziellen Unterstützung sei die Beratung von Wohnungsbauunternehmen und privaten Investoren besonders wichtig, um „kluge Lösungen für bezahlbaren Wohnraum zu finden.“ Denn diese müssten sowohl den Mieterinnen und Mietern entgegenkommen als auch für Investoren wirtschaftlich tragfähig sein.

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