| Behinderte Menschen

Miles-Paul für besseren Schutz vor Diskriminierungen

Anlässlich seines Besuches in Brüssel setzt sich der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul, für einen besseren Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen und für klare Regelungen für die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten ein.
Ottmar Miles-Paul; Bild: Stk
Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Ottmar Miles-Paul.

Die Bundesregierung muss nach Ansicht Miles-Pauls endlich ihren Widerstand gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Europäischen Parlament und vielen EU-Mitgliedsstaaten unterstützte Antidiskriminierungsrichtlinie aufgeben.

"Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene ist wichtig, um die Gleichbehandlung in der Europäischen Union zu verbessern. Denn bisher scheitern behinderte Menschen immer noch viel zu oft an Barrieren, die ihnen den Zugang zu Geschäften, Arztpraxen und vielen anderen öffentlichen Dienstleistungen verwehren. Zudem kommen immer neue Produkte auf den Markt, die von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nicht gleichberechtigt genutzt werden können“, erklärte der Landesbeauftragte.

Wer sich gegen diese neue Antidiskriminierungsrichtlinie stelle, trage dazu bei, dass täglich neue Barrieren aufgebaut würden und dass die Chance verpasst werde, "uns auf den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft adäquat durch klare Regeln für barrierefreie Angebote und Wohnungen einzurichten“, so Miles-Paul. Die Bundesregierung sei auf europäischer Ebene Hauptblockierer in Sachen Verbesserung des Diskriminierungsschutzes, was gerade aus Sicht behinderter Menschen nicht zu verstehen sei. Für diese brächte die vorgeschlagene Richtlinie nämlich erhebliche Verbesserungen für den Zugang zu Dienstleistungen und Produkten. Aber auch für die Wirtschaft würde sie einen klaren Rahmen für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte bieten, an dem sich die Unternehmen auch international orientieren könnten.

Der EU-Entwurf für die Richtlinie zielt auf das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf Bereiche auch außerhalb des Arbeitsmarktes ab. "Ein wesentlicher Teil betrifft die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und macht sich für angemessene Vorkehrungen stark, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, zu Gesundheitsdiensten und Bildung gewährleisten“, sagte Miles-Paul. Eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene sei ein wichtiger und sinnvoller Schritt, da er gleiche Standards zugunsten der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in ganz Europa realisiere.

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