„Wir haben heute einen „Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag) beschlossen, der einen Systemwechsel ab 2027 auf der Basis des Rundfunkbeitrages in der Höhe von 18,36 Euro unter Einbeziehung der Sonderrücklage III vorsieht. In der Rücklage sind mehr als eine Milliarde Euro aus Rundfunkbeiträgen hinterlegt. Damit stellen wir sicher, dass aus unserer Sicht eine verfassungsgemäß angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025/2026 gesichert ist“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
„Die Länder stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als tragende Säule der Demokratie. Eine große Mehrheit hat sich heute dafür ausgesprochen, dass wir das Primat der Politik wahren und die Rundfunkpolitik der Länder nicht an Gerichte auslagern. Ich will aber auch deutlich machen, dass die Verfassungsbeschwerde, die ein Tag vor der Rundfunkkommission im November, eine Woche vor der ARD Hauptversammlung und zwei Wochen vor der MPK eingelegt wurden, die Beschlussfassung deutlich erschwert hat“, so Alexander Schweitzer.
„Wir Länder stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir haben heute eine Vereinbarung zur Finanzierung erzielt. Der Beitrag bleibt in den kommenden Jahren stabil bei 18,36 Euro. Die Reformen können wirken. Das neue Widerspruchsmodell sorgt für mehr Klarheit und Stabilität bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrages. Zugleich werden damit auch künftig die Mitwirkungsinteressen der Landesparlamente gesichert. Die von ARD und ZDF vorzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde verliert dadurch ihre Grundlage“, erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz und Co-Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, Michael Kretschmer.
Dabei soll der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Anpassung des Rundfunkbeitrags künftig unmittelbar in Bestandskraft erwachsen, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspricht.
Der Beschluss sieht ein abgestuftes Widerspruchsmodell vor:
Die Quoren werden in Abhängigkeit von der Höhe der Beitragserhöhung wie folgt gestaffelt festgelegt:
Bei einer vorgeschlagenen Steigerung bis zu 2 Prozent, ist ein Widerspruch durch mindestens 3 Länder erforderlich. Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 2 bis 3,5 Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens 2 Länder erforderlich. Bei einer vorgeschlagenen Steigerung von 3,5 bis 5 Prozent ist ein Widerspruch durch mindestens 1 Land erforderlich.
„Die neue Mechanik stellt ein deutlich vereinfachtes Verfahren dar: Statt der Zustimmung zum Staatsvertrag muss künftig aktiv widersprochen werden. Dabei sind die Landtage weiterhin stark einbezogen. Gleichzeitig können geringere Schwankungen so ohne aufwendiges Staatsvertragsverfahren umgesetzt werden, während insbesondere bei größeren Anpassungen intensivere Mitsprache und Kontrolle der Landtage gesichert bleiben“, führt Ministerpräsident Alexander Schweitzer weiter aus.
Zur Geltung kommen soll der Systemwechsel bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrages ab 2027 auf der Basis der dann vorliegenden Beitragsbemessung durch die KEF. Die angestoßenen Reformen führen in den kommenden Jahren in besonderer Weise zu Unwägbarkeiten. Zentrale Aspekte des Reformstaatsvertrages gelten ab den Jahren 2027 bis 2029 und entfalten ab dann auch ihre Wirkung. Um diese Veränderungen angemessen berücksichtigen zu können, erfolgt daher die nächste Bedarfsermittlung durch die KEF für vier Jahre 2027 bis 2030.
Mit dem heutigen Beschluss kann der Reformstaatsvertrag in die Unterrichtung der Landtage gehen. Geplant ist eine Unterzeichnung durch die Länderchefinnen und –chefs in der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz im März 2025.
Ein weiterer wichtiger medienpolitischer Beschluss ist die Novelle zum besseren Schutz von Kindern mit dem neuen Jugendmedienschutz – Staatsvertrag.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beschlossen. Durch die Neuerungen wird es Eltern leichter gemacht, ihre Kinder auf digitalen Endgeräten vor Gefahren durch unangemessene Inhalte zu schützen.
„Wir wollen Kinder ein gesundes Aufwachsen mit digitalen Medien ermöglichen und dafür müssen wir auch den Jugendmedienschutz immer weiterentwickeln. Auch wenn wir Deutschland bereits heute das höchste Niveau zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Europa haben, so werden Kinder und Jugendliche im Internet mit neuen und vor allem vielen Gefährdungen im Netz konfrontiert. Das sind zum einen nicht altersgerechte Inhalte wie Pornographie, aber auch Gewalt, Hass, Hetze und Falschinformationen. Hier setzt der neue Staatsvertrag für Jugendmedienschutz an“, erklärte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer. „Wir schaffen für Eltern ein neues Angebot: sie können künftig mit einer zentralen Einstellung im Betriebssystems eines digitalen Endgerätes das Alter ihrer Kinder passwortgeschützt eingeben. Das eingestellte Alter gilt dann für alle Apps auf diesem Gerät. So werden die Alterskennzeichen wirklich beachtet und bestehende Möglichkeiten des Jugendschutzes können leichter aktiviert werden“, so Ministerpräsident Schweitzer weiter.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: „Bisher ist es für Eltern mühsam und teils überfordernd in jeder App auf jedem Gerät unterschiedlichste Schutzfunktionen einzustellen. Künftig reicht eine einzige passwortgeschützte Eingabe, damit Kinder und Jugendliche altersgerecht und sicher in der digitalen Welt unterwegs sein können. Und das ohne Einschränkungen für Erwachsene oder Pauschalverbote.“
Die Länder stärken zudem die föderale Medienaufsicht bei ihrem Vorgehen gegen illegale Inhalte wie frei verfügbarer Internet-Pornografie durch die Einführung neuer Instrumente zur Rechtsdurchsetzung: So können die Landesmedienanstalten zukünftig Banken den Zahlungsverkehr mit Anbietern auch im Ausland untersagen. Auch der Umgehung von Sperrverfügungen durch sogenannte „Mirror Domains“ – also die Verbreitung des identischen Inhalts unter einer nur minimal geänderten Webseitenadresse – wird durch die Novelle ein Riegel vorgeschoben. Dazu Ministerpräsident Kretschmer: „Unternehmen, die in Deutschland Geld mit Inhalten machen, müssen sich auch an deutsches Recht halten. Hier geht es nicht um ein totales Verbot entsprechender Inhalte – sondern darum, dass sichergestellt wird, dass Zehnjährige keine Inhalte ab 18 Jahren sehen müssen.“
Mit der Novelle nehmen die Länder auch eine Stärkung des Prinzips der regulierten Selbstregulierung vor. Darunter versteht man, dass Anbieter zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten Selbstkontrolleinrichtungen gründen und die Medienaufsicht bei groben Verstößen dieser eingreifen kann. So erhalten die Selbstkontrolleinrichtungen neue Kompetenzen im technischen Jugendmedienschutz. Sie entwickeln nun gemeinsam mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) konkrete Anforderungen an den Jugendmedienschutz, die die Anbieter erfüllen müssen. Zudem bewerten sie die technischen Systeme zur Altersbestätigung und entscheiden ab jetzt selbst, ob die vorgelegten Systeme den dargelegten Anforderungen entsprechen. Ministerpräsident Schweitzer erklärt dazu: „Damit machen wir deutlich, dass alle Selbstkontrolleinrichtungen für uns wichtige und gleichwertige Partner sind. Davon profitieren auch rechtstreue Anbieter.“
Darüber hinaus erfolgen durch die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags Anpassungen an Regelungen des Bundes und der Europäischen Union.
Zum Verfahren:
Auf der MPK im Dezember haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch den 6. Medienänderungs-Staatsvertrag beschlossen. Nun kann die Vorunterrichtung der Landtage erfolgen, die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs ist. Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs erfolgt die Ratifikation durch die Länderparlamente. Danach kann der Staatsvertrag in Kraft treten.