Ministerpräsident Beck: Bundesregierung vernachlässigt Daten- und Verbraucherschutz

Als höchst problematisch hat Ministerpräsident Kurt Beck heute in Mainz die aktuelle Entscheidung der EU-Innenminister bezeichnet, sensible Bankdaten aus dem europäischen SWIFT-System ohne hinreichenden Datenschutz an die USA zu übermitteln. Nur durch die Enthaltung von Innenminister Thomas de Maizière konnte diese im EU-Ministerrat einstimmig zu treffende Entscheidung zustande kommen.
Ministerpräsident Kurt Beck

Beck wies darauf hin, dass der Bundesrat erst am vergangenen Freitag mit einer sehr breiten Mehrheit und der Unterstützung auch der meisten CDU-geführten Landesregierungen Mindeststandards für das Abkommen empfohlen habe, die bei der Brüsseler Entscheidung keineswegs berücksichtigt worden seien. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, einem Abkommen zur Übermittlung sensibler Daten im Rat nur zuzustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen hinreichend klar festgelegt sind, eine Weitergabe an Drittländer ausgeschlossen und ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist. Auch müssten die maßgeblichen Verdachtsgründe und die spezifische Verbindung der Person oder Organisation zu den USA klar sein.
Der Bundesrat hatte sich zudem dafür ausgesprochen, eine Zustimmungserklärung der Bundesregierung im Rat unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen und das Abkommen vorläufig nicht in Kraft zu setzen. All diesen Forderungen hat die Bundesregierung nicht entsprochen. „Damit hat die Bundesregierung den politischen Willen des Bundesrates klar missachtet.“ betonte Beck.
Auch sei es äußerst fragwürdig, am letzten Tag vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einen derartigen Beschluss zu fassen. Nach den Regeln des neuen Vertrages hätte das Europäische Parlament in dieser besonders sensiblen Frage einen wesentlich größeren Einfluss ausüben können.
Beck stellte auch die Frage, warum die öffentlich geäußerten Bedenken nicht berücksichtigt worden seien. Obwohl der Koalitionsvertrag zum SWIFT-Abkommen eine klare Haltung im Sinne des Bundesrats-Beschlusses enthalte, habe sich die CDU-Seite darüber einfach hinweg gesetzt. „Damit“ so Beck „vernachlässige die Union fahrlässig den Schutz der Bankkunden und Verbraucher.“

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