| Parteienfinanzierung

Ministerpräsidentin: Keine Gelder mehr für Verfassungsfeinde

„Wir schützen unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Werte gegen ihre Feinde. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass verfassungsfeindliche Parteien in Zukunft keine öffentlichen Gelder mehr erhalten.“ Das hat die amtierende Präsidentin der Länderkammer, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, in der Bundesrats-Plenarsitzung betont.
Geldmünzen

Die Länder hatten das heute im Bundesrat letztgültig beschlossene Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung initiiert, das mit einer Änderung des Grundgesetzes einhergeht.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über ein mögliches NPD-Verbot Spielräume eröffnet, um Parteien, deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde, umfassend von öffentlichen Leistungen auszuschließen. Neben der Sperre staatlicher Parteienfinanzierung werden auch steuerliche Privilegien und Zuwendungen an diese Parteien ausgeschlossen. Diese Spielräume nutzt das neue Gesetz“, sagte die Ministerpräsidentin. „In Zukunft kann der von der Verfassung gebotene Schutz der Parteien nicht mehr dazu missbraucht werden, unsere Demokratie zu beeinträchtigen und zu zerstören“, so Bundesratspräsidentin Malu Dreyer.

„Rheinland-Pfalz war eines der ersten Bundesländer, das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung vorangetrieben hat. Dieses Ziel haben wir bereits ein halbes Jahr später erreicht. Das ist ein Beleg für den überparteilichen und länderübergreifenden Konsens im Kampf gegen die Feinde der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, betonte Innenminister Roger Lewentz.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr ein Verbot der NPD abgelehnt, gleichzeitig aber deren Verfassungsfeindlichkeit bestätigt. Aufgrund der neuen Gesetze wird der Ausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien, wie der NPD, von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen in Zukunft möglich.

„Mit der heute beschlossenen Entschließung zum „Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“ wollen wir zudem sicherstellen, dass der dazu erforderliche Antrag beim Bundesverfassungsgericht zeitnah gestellt wird“ erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Nach den leidvollen Erfahrungen in der deutschen Geschichte ist es gut, dass wir so die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen konnten“, schloss die Ministerpräsidentin.

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