Vorher bedarf es noch der formellen Bestätigung der Einigung im Rat. Die Ministerpräsidentin erneuerte in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach einer Ausgestaltung nach humanitären Standards. Dieses Ziel habe auch Innenministerin Nancy Faeser im Rahmen der deutschen Zustimmung unterstrichen. Kernidee der Reform sei es, bereits an den EU-Außengrenzen möglichst frühzeitig diejenigen Asylsuchenden zu identifizieren, die nur geringe Aussichten auf eine Anerkennung ihres Asylantrages haben, so die Ministerpräsidentin. Dies entlaste alle EU-Mitgliedsstaaten von langwierigen Verfahren, an deren Ende dann unweigerlich eine Ablehnung stünde und ermögliche eine Konzentration auf die Fälle mit einer Bleibeperspektive. „Gleichwohl brauchen wir bei den Außengrenzverfahren hohe Standards in den Unterbringungs-Einrichtungen und die Menschen müssen Zugang zu Rechtsschutz haben“, so die Ministerpräsidentin.
Gut sei auch, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete von den Asylgrenzverfahren ausgenommen blieben. Ihr sei es auch wichtig, dass Familien mit Kindern nicht von den Verfahren an den Außengrenzen betroffen seien. Deutschland habe sich dafür bei den Verhandlungen eingesetzt, konnte sich damit in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen. Dies bleibe jedoch im weiteren Verfahren ein wichtiger Punkt, so die Ministerpräsidentin.