| Gespräch mit Zeitungsverlegern

Ministerpräsidentin Malu Dreyer betont Bedeutung der Zeitungen für die Regionen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat die große Bedeutung der Zeitungen für die Regionen betont. Nach einer Studie des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) informierten sich mehr als 60 Prozent der Befragten regelmäßig über eine regionale Tageszeitung. „Deshalb ist für mich als auch aus Vorsitzende der Rundfunkkommission die Sicherung einer vielfältigen Medienlandschaft nicht nur bundesweit, sondern auch auf Länder- und regionaler Ebene sehr wichtig. Es sind gerade die lokalen Nachrichten, die Informationen über Vorgänge im direkten persönlichen Umfeld verbreiten, die in Zeiten einer immer unübersichtlicher erscheinenden Welt für den Einzelnen an Bedeutung gewinnen.
Antrittsbesuch des neuen Vorsitzenden des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und im Saarland, Thomas Deicke, sowie des neuen Geschäftsführers des Trierischen Volksfreunds, Thomas Marx. Auch Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung des BDZV nahm an dem Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer teil.
Antrittsbesuch des neuen Vorsitzenden des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und im Saarland, Thomas Deicke, sowie des neuen Geschäftsführers des Trierischen Volksfreunds, Thomas Marx. Auch Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung des BDZV nahm an dem Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer teil.

Mit ihrem Know-how und Ihrer Berichterstattung leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur gesellschaftlichen Partizipation“, sagte die Ministerpräsidentin beim Antrittsbesuch des neuen Vorsitzenden des Verbands der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und im Saarland, Thomas Deicke, sowie des neuen Geschäftsführers des Trierischen Volksfreunds, Thomas Marx. Auch Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung des BDZV nahm an dem Gespräch teil.

„Die neuen digitalen Angebote bieten dabei einerseits Chancen, andererseits entstehen viele neue Herausforderungen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeberist es daher Strukturen zu schaffen, in denen die Presse dieser wichtigen gesellschaftlichen Funktion auch in der digitalen Welt gerecht werden kann. Im 22. Rundfunkstaatsvertrag haben die Länder deshalb Regelungen aufgenommen, die den Online-Auftritt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber der Presse auf Kernbereiche eingrenzt und eine Schiedsstelle eingerichtet. Weiterhin sollen für die neuen „Informations-Gatekeeper“, die digitalen Plattformen und Suchmaschinen, ab dem neuen Medienstaatsvertrag das Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot gelten. Die Beratungen dazu sollen im Herbst abgeschlossen werden. 

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