Einig hatte zuvor auf die schwierige finanzielle Situation des Zoos hingewiesen, der aufgrund der Corona-Pandemie schließen musste.
„Uns allen ist bewusst, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Viele vor zum Teil existenzielle Herausforderungen stellen. Aus diesem Grund ergreifen wir auf Landes- wie auch auf Bundesebene wirksame Gegenmaßnahmen, um das wirtschaftliche Risiko für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen und Dienstleistern sowie Vereinen und Soloselbständigen bestmöglich zu verringern. Dies gilt natürlich auch für den Zoo in Neuwied“, so die Ministerpräsidenten in ihrem Brief an den Oberbürgermeister.
Das Land habe eigens für Zoos und Tierparks die sogenannte „Corona-Futterhilfe“ aufgelegt. Mit dieser Hilfsmaßnahme, die bereits beim ersten Lockdown zum Tragen kam, können bis zu 80 Prozent der während der Schließungstage angefallenen Futter- und Tierarztkosten ersetzt werden. Der Zoo Neuwied habe dieses Instrument im Jahr 2020 bereits zweimal erfolgreich eingesetzt. Und auch während der nun beschlossenen Ausdehnung des Lockdowns sollen Zoos und Tierparks diese existenziellen Zuschüsse nutzen können.
Darüber hinaus könnten Zoos und vergleichbare Einrichtungen auch unabhängig von den Unterstützungsleistungen während der Corona-Pandemie aus Mitteln des Naturschutzes Förderungen für die Errichtung, Erweiterung und Kosten des Unterhalts (wie Futter-, Strom-, Wasser-, Tierarztkosten) von fachlich anerkannten Pflege- und Ausgewöhnungsstationen erhalten.
Des Weiteren seien auf Bundesebene zur Existenzsicherung von Unternehmen im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise neben der Überbrückungshilfe I und II auch die sogenannte "Novemberhilfe" und "Dezemberhilfe" eingerichtet worden. Die Novemberhilfe habe der Förderverein Zoo Neuwied e.V im Dezember 2020 beantragt und eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000 Euro ausbezahlt bekommen.
Sie gehe davon aus, dass der Förderverein auch die Dezemberhilfen beantragt habe, schreibt die Ministerpräsidentin. Hier sollte noch im Januar ein Abschlag von 50 Prozent der beantragten Summe bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro ausgezahlt werden.
Neben den aktuellen Programmen beabsichtige das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zudem die von der Schließung betroffenen Unternehmen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 weiter finanziell zu unterstützen. Die 3. Phase Überbrückungshilfe stelle eine modifizierte Fortführung der vorangegangenen Überbrückungshilfen mit verbesserten Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten dar, die auch vom Förderverein beantragt werden könne.
„Ich hoffe sehr, dass die geschilderten Maßnahmen zur Existenzsicherung des Zoo Neuwied beitragen und mittelfristig eine Öffnung des Tierparks möglich sein wird - sobald es das Infektionsgeschehen zulässt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer in ihrem Antwortschreiben.