„Für viele Menschen scheint die NS-Zeit in Deutschland weit entfernt zu sein. Doch erleben wir gerade, wie schmal der Grat zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verläuft. Die Erinnerung an die grauenvollen Verbrechen während der NS-Zeit lehrt uns, wachsam zu sein und überall die Stimme gegen Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz zu erheben“, so die Ministerpräsidentin.
Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau vor 75 Jahren. Allein in diesem Lager haben die Nationalsozialisten mehr als eine Million Menschen ermordet. Anlässlich des Gedenktages am 27. Januar 2020 hat die Ministerpräsidentin Trauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden angeordnet.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer erinnerte auch an die Verfolgung von homosexuellen Menschen, die in diesem Jahr vom Landtag in den Mittelpunkt des Erinnerns und Gedenkens gestellt wurde: „Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen hat eine lange Geschichte, die bis in unsere Gegenwart hineinreicht und lange nicht als Unrecht anerkannt wurde. Diese Geschichte macht einmal mehr deutlich: 1945 gab es keine Stunde Null. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen wurde in der Bundesrepublik und der DDR nahtlos fortgesetzt. Erlittenes Unrecht wurde weder anerkannt noch entschädigt. Statt einer Zäsur gab es erschreckende und zutiefst beschämende Kontinuitäten.“
„Wir haben das Glück, in einer Demokratie zu leben, doch hilft uns die Erinnerung dabei, uns bewusst zu machen, dass dies nicht selbstverständlich ist. Daher ist es unsere Verpflichtung, uns mit aller Kraft allen Bestrebungen entgegenzusetzen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, und uns für eine vielfältige, tolerante und offene Gesellschaft starkzumachen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.