| Medienpolitik

Ministerpräsidentin Malu Dreyer nimmt 24. KEF-Bericht entgegen

Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat vom Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Martin Detzel, den 24. KEF-Bericht entgegengenommen. Die KEF empfiehlt darin eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent auf dann 18,94 Euro.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Prof. Dr. Martin Detzel mit KEF-Bericht
Ministerpräsidentin Malu Dreyer bekommt vom KEF-Vorsitzenden Prof. Dr. Martin Detzel den Bericht der Kommission überreicht.

„Die Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrages bewegt sich mit circa 0,8 Prozent pro Jahr deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Das zeigt, dass die KEF den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben und im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit prüft. Hierfür danke ich den Experten und Expertinnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die Beitragsempfehlung ist keine politische, sondern das Ergebnis eines verfassungsrechtlich verankerten, rechtssicheren Verfahrens der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Dass wir als demokratische Gesellschaft gerade jetzt vielfältige Qualitätsmedien und eben auch einen starken, akzeptierten und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, ist für mich klar. Gerade deshalb wollen und müssen wir die Öffentlich-rechtlichen reformieren, damit sie auch in der digitalen Welt Ihre wichtigen Funktionen und Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die Rundfunkkommission der Länder hat im Januar den Bericht des Zukunftsrates entgegengenommen und konkrete Eckpunkte für die Reform festgelegt. Ziel ist es, bis zum Herbst dieses Jahres einen Reformstaatsvertrag vorzulegen. Um auch die finanziellen Auswirkungen konkreter Reformschritte absehen zu können, werden wir die KEF mit einem Sondergutachten beauftragen. Auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern erwarten wir einen konkreten und belastbaren Zeitplan, wann welche Reformschritte umgesetzt werden sollen“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab das weitere Verfahren der Reform.

„Die Reform kann nur gelingen, wenn auch die öffentlich-rechtlichen Sender selbst entschlossene Reformschritte einleiten. Das ist der Schlüssel für die Absicherung seiner Akzeptanz in der Gesellschaft. Nur ein in weiten Teilen der Gesellschaft verankerter öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann seiner wichtigen Funktion im Meinungsbildungsprozess unserer demokratischen Gesellschaft gerecht werden“, ergänzt der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk. „Mit dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag, der im Juli des letzten Jahres in Kraft getreten ist, haben die Länder bereits erste wichtige Weichenstellungen für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgenommen. Diese müssen von den öffentlich-rechtlichen Sendern im anstehenden Reformprozess konsequenter als bisher genutzt werden“, so Schenk weiter.

Hintergrund:

Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) festgelegt. Eine Änderung des RFinStV bedarf der Zustimmung aller 16 Länderparlamente. Der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stimmten lediglich 15 Länderparlamente zu. Eine hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender war erfolgreich. In dem Verfahren entschied das Bundesverfassungsgericht, dass mit Wirkung vom 20. Juli 2021 die Beitragshöhe von 18,36 Euro gilt, bis zu einer staatsvertraglichen Neufestsetzung durch die Länder.

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