| Hochschulrektorenkonferenz

Dreyer und Hoch: Eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) im Land bieten ein hochwertiges, an der Berufspraxis orientiertes und innovatives Studienangebot. Gleichzeitig sind sie Motoren der angewandten Forschung und des Transfers mit der Wirtschaft. Als wichtiger Bestandteil der Hochschullandschaft ist es dem Land somit ein besonderes Anliegen die HAW bei ihrer Profilbildung zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie für die Zukunft wettbewerbsfähig und attraktiv für Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren sind. Dazu gehört auch, den Studierenden an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften die Möglichkeit einer Promotion zu bieten.

„Für unsere forschungsstarken Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden wir in Rheinland-Pfalz ein eigenständiges Promotionsrecht einführen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt nach vorne, sind unsere Hochschulen doch Impulsgeber für Innovationen, bilden Fach- und Führungskräfte aus und sind Zuwanderungsmagnete für kluge Köpfe. Diese Stellung der HAW wollen wir mit dem Promotionsrecht weiter stärken und gleichzeitig honorieren“, verkündete Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf der heutigen Hochschulrektorenkonferenz in Trier. „Noch in dieser Legislaturperiode schaffen wir für das eigenständige Promotionsrecht die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen und damit die Voraussetzungen dafür, dass sich unsere Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Wettbewerb um Ideen und Talente behaupten sowie den gesellschaftlichen und technologischen Wandel mitgestalten können“, so die Ministerpräsidentin. Angewandte Wissenschaften die Möglichkeit einer Promotion zu bieten.

Geplant ist, dass die Hochschulen das Promotionsrecht in Bereichen ausüben werden, in denen sie eine ausreichende Forschungsstärke nachweisen können. Mit einer hochwertigen Promotionsbetreuung und hohen Qualitätsstandards können dort in naher Zukunft hervorragende Promotionen entstehen. Hierfür erarbeitet das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit aktuell eine Gesetzesinitiative und einen klugen Kriterienkatalog.

„Mit dem Promotionsrecht bieten wir jungen Menschen neue Qualifizierungsmöglichkeiten. Unsere Hochschulen können damit Fachkräfte Ausbilden, die Theorie und Praxis auf hohem Niveau miteinander verknüpfen. Daneben unterstützen wir auch weiterhin die kooperative Promotion in Rheinland-Pfalz. So fördert das Land etwa Forschungskollegs, in denen Promotionen von HAW und Universitäten gemeinsam betreut werden. Dies bleibt für uns ein Baustein der wichtigen Vernetzung zwischen den Hochschultypen“, so Wissenschaftsminister Clemens Hoch.

„Mit dem eigenständigen Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden wir noch stärker an Attraktivität gewinnen. Mit dem Promotionsrecht können unsere Absolventinnen und Absolventen ihre Potenziale zukünftig voll entfalten, denn wir bieten nun weitere Qualifizierungschancen für unseren talentierten Nachwuchs im Bereich Forschung und Entwicklung. Damit kommen wir auch in Rheinland-Pfalz unserem Auftrag in idealer Weise nach, Fachkräfte auf hohem akademischen Niveau mit starker Anwendungskompetenz auszubilden, die wir befähigen, innovative, praxisorientierte, interdisziplinäre und zukunftsorientierte Lösungen auf hohem wissenschaftlichen Niveau für die Herausforderungen von Gegenwart und Zukunft zu entwerfen“, sagt Prof. Dr. Susanne Weissman, Präsidentin der Hochschule Mainz.

Und auch die Präsidentin der Hochschule Trier Prof. Dr. Dorit Schumann begrüßt die gemeinsame Etablierung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz sowie die Verkündung in Trier: „Dass wir nun bald das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche in Rheinland-Pfalz erwarten können, ist eine großartige Nachricht. Das Land beschreitet diesen Weg voller Energie mit uns und das ist keinesfalls selbstverständlich. Die Möglichkeit eines Promotionsrechts in Promotionsclustern der HAW erhöht zweifelsohne die Attraktivität eines Studiums sowie der Forschung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Land sowie bei uns als forschungsstarke Hochschule Trier. Diese Entwicklung ist damit ein bedeutender Gewinn für unser Land, das in einem Wettbewerb um die klügsten Köpfe steht.“

Grundlage für die Reform ist eine Änderung des Hochschulgesetzes, die das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit dem Landtag vorschlagen wird. Gemeinsam mit den HAW wird das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Kriterien festlegen, nach denen das Promotionsrecht verliehen wird. In den nächsten Jahren werden auf dieser Basis Promotionscluster entstehen, welche die Forschungsstärke der einzelnen Hochschulen zusammenbringen, die Qualität der Verfahren sichert und ein starkes Umfeld für hochwertige Promotionen schaffen wird.

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