Das teilte die Staatskanzlei heute in Mainz mit. Das Präsidium des Bundesrates hat sich die Vertretung des Staatsoberhauptes zeitlich aufgeteilt.
Die Vertretungsregel ergibt sich aus dem Grundgesetz: Artikel 57 GG sieht vor, dass der Präsident/die Präsidentin des Bundesrates die Befugnisse des Bundespräsidenten ausfüllt. Das gilt im Falle seiner Verhinderung, also zum Beispiel bei Staatsbesuchen im Ausland, längerer Krankheit oder eben Urlaub.
Der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin nimmt in diesen Zeiträumen die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr. Gerade im häufigsten Fall eines Staatsbesuches im Ausland handelt es sich allerdings nicht um eine vollständige Vertretung. Denn der Bundespräsident ist ja gerade in seiner amtlichen Funktion abwesend. In diesen Fällen "vertritt" der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin den Bundespräsidenten immer nur soweit, als im Inland persönliche Anwesenheit erforderlich ist oder Urkunden wie zum Beispiel Gesetze zu unterzeichnen sind. Letzteres wird auch die Hauptaufgabe der Bundesratspräsidentin in der Urlaubsvertretung sein.
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Bundesratspräsidentschaft
Ministerpräsidentin Malu Dreyer vertritt den Bundespräsidenten
Ministerpräsidentin Malu Dreyer übernimmt als amtierende Bundesratspräsidentin die Aufgaben von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bis zum Ende seines Urlaubs für die Zeit vom 6. bis 11. August 2017.

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