| Bundesverfassungsgericht

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Justizminister Herbert Mertin: „Hüter des Grundgesetzes“ feiert Geburtstag

Zum 70-jährigen Bestehen würdigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Justizminister Herbert Mertin das Bundesverfassungsgericht und sein verdienstvolles Wirken.
70 Jahre Bundesverfassungsgericht
70 Jahre Bundesverfassungsgericht

„Die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für die Entwicklung von Staat und Gesellschaft, für den Schutz des Rechts und die Würde des Menschen kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Nach dem Grauen des nationalsozialistischen Unrechtsregimes hat es ganz maßgeblich dazu beigetragen, den Rechtsstaat in den Köpfen der Menschen zu verankern. Das Bundesverfassungsgericht hat sich als Garant für Recht und Gerechtigkeit, für Ausgleich und sozialen Frieden erwiesen. Nicht zuletzt durch die jedermann eröffnete Verfassungsbeschwerde ist es zu einem echten ‚Bürgergericht‘ geworden“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Justizminister Herbert Mertin.

Justizminister Mertin – zugleich rheinland-pfälzischer „Verfassungsminister“ – betonte die Verdienste des Bundesverfassungsgerichts um Recht und Verfassung, um Staat und Gesellschaft in Deutschland:

„Das Bundesverfassungsgericht ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Es ist – selbst ohne Vorbild – zum Vorbild für andere geworden, weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz mit Leben gefüllt und Begriffen wie Menschenwürde, Freiheit und Demokratie erst ihren Inhalt gegeben. Ohne sein kraftvolles Wirken hätte die vom Grundgesetz errichtete freiheitliche demokratische Grundordnung leicht „zur leeren Hülle ohne Kern“ werden können. Das Bundesverfassungsgericht steht wie keine andere Institution für eine Kontrolle des Staates durch eine starke und unabhängige Justiz, für die Freiheit des Individuums und die Würde des Menschen. Es hat kraftvoll mitgebaut an dem Fundament des Friedens und des Wohlstands, in dem wir leben dürfen.“

Heute vor 70 Jahren – am 28. September 1951 – wurde das Bundesverfassungsgericht mit einem Festakt in Anwesenheit des Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer feierlich eröffnet.

Als Gericht und Verfassungsorgan prägt das Bundesverfassungsgericht seither das Rechts- und Verfassungsleben in Deutschland und Europa. Ob Volkszählungsurteil, die Entscheidung zum Grundlagenvertrag, Maastricht-Urteil oder erst jüngst die Entscheidungen zum Staatsanleihenankaufprogramm, zur Suizidhilfe, zum Recht auf Vergessen und zum Klimaschutzgesetz. Ob allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Computergrundrecht oder zuletzt die intertemporale Dimension der Grundrechte – das Bundesverfassungsgericht war stets auf der Höhe der Zeit und hat das Grundgesetz mit Leben gefüllt.

Nicht nur international ist das Bundesverfassungsgericht so zum Vorbild geworden. Auch in Deutschland selbst erfreut es sich großer Beliebtheit. Umfragen zufolge genießt das Gericht bei Bürgerinnen und Bürgern seit jeher höchstes Ansehen und Vertrauen. Wer mit allen Mitteln um sein Recht kämpft, kann sprichwörtlich „bis nach Karlsruhe“ gehen.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland und hat seinen Sitz – wie der Bundesgerichtshof – in Karlsruhe, der „Residenz des Rechts“. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern und wird daher umgangssprachlich auch als „Zwillingsgericht“ bezeichnet. Der Erste Senat ist im Wesentlichen zuständig für Normenkontrollen, in denen es im Kern um Grundrechte geht, sowie für Verfassungsbeschwerden. Er wird daher auch als „Grundrechtesenat“ bezeichnet. Der Zweite Senat hat auch und insbesondere die Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie der Verfassungsorgane untereinander. Er erfüllt damit die Funktion eines „Staatsgerichtshofs“. Das Bundesverfassungsgericht kann auch formelle, also von den Parlamenten beschlossene Gesetze für nichtig erklären und damit verwerfen. Frauen waren unter den „Roten Roben“ lange in der Minderheit. Diese Zeiten sind vorbei. Seit letztem Jahr sind am Bundesverfassungsgericht die Richterinnen in der Überzahl – erstmals in seiner 70-jährigen Geschichte.

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