Der Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen online-Angebote liege danach künftig im audiovisuellen Bereich. Dies erleichtere es den Verlagen, journalistische Bezahlangebote im Netz zu etablieren.
„ARD, ZDF und dem Deutschlandradio gibt der Staatsvertrag die Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um auch angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung, der Konvergenz und veränderter Nutzungsgewohnheiten ihren Auftrag zu erfüllen und um den Nutzern und Nutzerinnen ein zeitgemäßes (Online-)Angebot zu bieten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Ministerrat.
„Durch den Wegfall gesetzlicher Verweilfristen (sog. 7-Tage-Regel) können die Mediatheken interessanter und vielfältiger werden. Die interaktive Kommunikation und Social-Media-Nutzung werden erstmals ausdrücklich beauftragt und geregelt. Auch die Belange von Menschen mit Behinderungen finden besondere Berücksichtigung, durch die Verpflichtung zu einer möglichst barrierefreien Gestaltung der Angebote. Dies gilt einerseits für die dargestellten Inhalte – beispielsweise durch Untertitelung oder Gebärdensprache – aber auch bei Fragen des Zugangs und der Bedienbarkeit. Der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird dadurch gestärkt, dass die Anstalten mit der Schaffung von zeit- und kulturgeschichtlichen Archiven mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten beauftragt und zu einer stärkeren Vernetzung mit Angeboten von Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur, z.B. Museen verpflichtet werden“, sagte die Ministerpräsidentin.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gebilligt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer koordiniert für das Vorsitzland der Rundfunkkommission die Medienpolitik der Länder.
Nachdem sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Juni 2018 auf einen Regelungstext verständigt hatten, läuft nun in allen Ländern die sogenannte Vorunterrichtung der Parlamente. Die Unterzeichnung des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags soll bis zur Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz vom 24. bis 26. Oktober 2018 erfolgen. Am 1. Mai 2019 soll der neue Staatsvertrag in Kraft treten.
„Dass eine zeitgemäße Anpassung des öffentlich-rechtlichen Onlineauftrags geboten ist, zeigen auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung zum Rundfunkbeitrag (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16, 745/17, 836/17, 981/17). Darin betont das Gericht die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade auch unter den veränderten Rahmenbedingungen des Internets“, erklärte die Ministerpräsidentin.