| AKW Mülheim-Kärlich

Mit größter Sorgfalt überwacht

Größtmögliche Sicherheit und hohe Transparenz sind zentral beim Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich. Am Mittwoch übergab das Wirtschaftsministerium der RWE Power AG den Genehmigungsbescheid für die Abbauphase 2a im Atomkraftwerk (AKW) Mülheim-Kärlich.
Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich; Bild: rlp-Archiv, dpa
Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich; Bild: rlp-Archiv, dpa

Damit wird der Abbau der Hauptkühlmittelpumpen und der Hauptkühlmittelleitungen gestattet. Bereits im September 2012 hatte zu dieser und folgenden Abbauphasen eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden.

Lemke: „Erstmals sollen stärker radioaktiv belastete Anlagenteile aus dem Primärkreislauf abgebaut werden. Wir haben diesen Schritt intensiv geprüft. Schon bei unserer Veranstaltung in Urmitz standen der Öffentlichkeit Experten des Ministeriums Rede und Antwort. Bürgerinnen und Bürger haben sich umfassend zum Stand des Rückbaus, zum laufenden Genehmigungsverfahren sowie zum Stilllegungsprozess und den Abbau der Anlage Mülheim-Kärlich insgesamt informiert.“ Lemke betont, dass das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich den Weg für einen verantwortlichen Umgang mit AKWs aufzeige: „Diese Risikotechnologie hat keine Zukunft. Wir haben mit den Erneuerbaren Energien bessere Alternativen, um unseren Energiebedarf zu decken.“

Die RWE Power AG hatte am 23.06.2010 die Abbauphase 2a beantragt und diesen Antrag am 11.01.2012 modifiziert. Im Verlauf des gesamten Genehmigungsverfahrens wurden die Unterlagen einer intensiven Prüfung unter Einbindung externer Sachverständiger unterzogen. Nach Abschluss des Prüfverfahrens hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz heute die Genehmigung erteilt. Die Abbauphase 2a kann beginnen, sobald der Bescheid bestandskräftig ist.

Das Wirtschaftsministerium ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Abbau in der beantragten Form unter Einhaltung von Nebenbestimmungen den Anforderungen des Atomgesetzes entspricht. Zu diesen Nebenbestimmungen gehören zum Beispiel Vorgaben für eine stringente Abfalllogistik und Auflagen zur Pufferlagerung radioaktiver Rohabfälle oder radioaktiver Reststoffe. Materialien, die radioaktive Belastungen unterhalb der Grenzwerte aufweisen, können frei gegeben werden. Es gibt kein Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände in Mülheim-Kärlich.

Lemke: „Das Ministerium wird als atomrechtliche Aufsichtsbehörde jede einzelne Abbaumaßnahme in der Abbauphase 2a mit größter Sorgfalt überwachen. Die oberste Prämisse ist dabei die Sicherheit für Mensch und Umwelt.“

Das damals zuständige Umweltministerium Rheinland-Pfalz hatte im Juli 2004 die Stilllegung des AKW und die erste Abbauphase genehmigt. Damit konnte der Rückbau beginnen. Bereits 1988 war das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich abgeschaltet worden. Zwischen August 2001 und Juli 2002 wurden die Brennstäbe abtransportiert. Inzwischen sind mehr als 39.000 Tonnen Material aus der Anlage abgegeben worden. Aus dem Kontrollbereich der Anlage wurden ca. 9.000 Tonnen Materialien freigegeben – das heißt, die radioaktive Belastung dieser Materialien liegt unterhalb der Grenzwerte. Das Gelände Ost, das für den Abbau nicht mehr benötigt wird, wurde bereits im Jahr 2009 aus dem Atomgesetz entlassen. Die Entlassung des westlich gelegenen Geländebereichs (Gelände West), auf dem der Kühlturm steht, soll erfolgen, sobald die weitere Vorgehensweise zum Kühlturmabriss endgültig geklärt ist.

Ein ausführlicher <link http: www.mwkel.rlp.de strahlenschutz nukleare-sicherheit anlage-muelheim-kaerlich _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>Frage-Antwortkatalog sowie weitere Informationen zum ehemaligen Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich sind zu finden auf der Seite des Ministeriums.

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