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Mittel für Kommunen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanz-schwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zugestimmt.
Geldmünzen

Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte, dass das Gesetz nunmehr in Kraft treten könne. „Das Gesetz regelt die Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes für finanzschwache Kommunen. Durch den neu geschaffenen ‚Kommunalinvestitionsförderungsfonds‘ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in strukturschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Das Land Rheinland-Pfalz kann aus dem Fonds in diesem Zeitraum Mittel bis zu einer Höhe von 253 Millionen Euro abrufen, um kommunale Investitionen zu unterstützen. Wir wollen vom Land aus diese Summe um 31,7 Millionen aufstocken“, kündigte Finanzministerin Doris Ahnen heute an.

Rheinland-Pfalz wird die Bundes- und Landesmittel in ein Sondervermögen einlegen.

„Mit der Bildung eines Sondervermögens ist der Bund hier Vorbild für unseren rheinland-pfälzischen Weg. Den haben wir gewählt, um den Mittelabfluss für die Kommunen möglichst unbürokratisch und flexibel zu gewährleisten“, sagte Ahnen.

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