Nach Angaben der Bundesregierung seien die Tage der Krankschreibungen mit Arbeitsunfähigkeit in den Jahren von 2008 bis 2016 um 60 Prozent gestiegen, so die Ministerpräsidentin. Die psychischen Belastungen hätten im gleichen Zeitraum um 125 Prozent zugenommen. Die Arbeitsbedingungen würden als stark von Termindruck und hoher Arbeitsintensität geprägt beschrieben, so das Ergebnis einer Befragung von Betriebsräten im Jahr 2016. „Diese Ergebnisse zeigen, welche Bedeutung der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten hat. Arbeitsschutz muss sich einer veränderten Arbeitswelt anpassen, deswegen ist es gut, dass bei der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung erstmals der Begriff des Telearbeitsplatzes definiert wurde“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Zum Arbeitsschutz gehöre aber auch die Einhaltung der Rahmenbedingungen für orts- und zeitsouveränes Arbeiten. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge könnten dafür sorgen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht gefährdet würden. Ein wesentlicher Mindeststandard sei die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, so die Ministerpräsidentin. „Auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Von der Arbeit abschalten zu können, wirkt sich sowohl positiv auf die Gesundheit als auch auf die Work-Life-Balance aus. Eine ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit stört diesen Prozess.“
In ihrem Schlusswort wies Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler darauf hin: „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar! Gerade in einer sich immer schneller wandelnden Arbeitswelt dürfen die Veränderungen im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. In Zeiten des demografischen Wandels und knapper werdender Personalressourcen ist die Gesundheit der Beschäftigten ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt.“