"Der Gesetzentwurf ist Grundlage für ein zeitgemäßes und fortschrittliches Beamtentum in Rheinland-Pfalz. Zentrales Element des Entwurfs ist die Neugestaltung des Laufbahnrechts für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten. Auf die bisherige Unterteilung des Ämtergefüges in vier Laufbahngruppen wird zu Gunsten einer einheitlichen Laufbahn mit sechs Fachrichtungen verzichtet. An die Stelle der bisherigen Aufstiegsverfahren tritt eine Qualifizierung in Form einer Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung. Die Höchstaltersgrenze für die Berufung in ein Beamtenverhältnis wird grundsätzlich auf 45 Jahre festgelegt. Der Gesetzentwurf enthält zudem Besoldungsverbesserungen für Lehrkräfte und den Bereich der Wissenschaftsbesoldung sowie Einkommensverbesserungen für die unteren Besoldungsgruppen.“ Dies teilte Innenminister Karl Peter Bruch nach der Kabinettsitzung mit.
|
Öffentlicher Dienst/Beamtenrecht
Modernes Landesbeamtengesetz
Der Ministerrat hat heute ein neues Landesbeamtengesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Es wird nun dem Parlament zur Beratung zugeleitet.

Zurück