| Betreuungsgeld

Nach dem Urteil

Das Familienministerium beantwortet auf seiner Homepage jetzt zahlreiche Fragen, die sich jetzt stellen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat.
Person mit Kind im Gegenlicht auf einer Brücke

„Damit reagieren wir auf die zahlreichen Anrufe verunsicherter Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, die uns in diesen Tagen erreichen“, erklärt Familienministerin Irene Alt. Alt setzt sich dafür ein, dass Eltern, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, dieses im Rahmen des Vertrauensschutzes für die gesamte Dauer der Laufzeit erhalten.

Die durch das Karlsruher Urteil frei werdenden Millionen sollten nach Alts Auffassung in die Kindertagesstätten fließen: „Wir wollen und müssen die Qualität der Kitas in den Blick nehmen und die kostet Geld. Bund und Länder erarbeiten bereits gemeinsam Qualitätsstandards für die Kindertagesstätten – für mich ist klar, dass sich der Bund hier auch  verlässlich und nachhaltig finanziell beteiligen muss.“  

Die FAQs zum Betreuungsgeld finden Sie <link http: mifkjf.rlp.de familie gute-zukunft-fuer-alle-kinder-und-eltern finanzielle-leistungen-fuer-familien betreuungsgeld _blank external-link-new-window>hier.

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