| Kinderschutzgesetz

Nachbesserungen notwendig

Die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt lehnt den Entwurf für ein neues bundesweites Kinderschutzgesetz ab. "Wir brauchen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Prävention von Kindesmisshandlungen", so Ministerin Alt. Blieben die Kassen wie vorgesehen ausgeklammert, würde Rheinland-Pfalz im Bundesrat dagegen stimmen.
Nachbesserung im Kinderschutzgesetz; Bild: rlp-Archiv
Forderung von Nachbesserung im neuen Kinderschutzgesetz; Bild: rlp-Archiv

Auch die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, verlangt Korrekturen. Vorgesehen sind 120 Millionen Euro für Familienhebammen mit besonderer Ausbildung in Problemfamilien. Allerdings will der Bund sie nur als Modellprojekt für vier Jahre finanzieren. Laut dem Gesetzentwurf könnten zudem Ärzte bei Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls ihre Schweigepflicht brechen und Jugendämter informieren. Deren Aufgaben sollen um "frühe Hilfen" erweitert werden, Krankenkassen aber von Ausgaben für die Vermeidung von Kindesmisshandlungen verschont bleiben.

Der Bundesrat hatte dagegen verlangt, neue derartige Leistungen der Kassen festzuschreiben. "Ich finde es als zuständige Ministerin skandalös, dass das Bundesgesundheitsministerium diese einstimmig gefassten Vorschläge der Länderkammer nicht umsetzt", kritisierte Familiemministerin Alt. Präventiver Kinderschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Daher müsse die Gesundheitshilfe mit ins Boot. Ende kommender Woche soll der Gesetzentwurf erneut im Bundestag debattiert und dann an den Bundesrat überwiesen werden. Da die Länder aber durch die Bank die Beteiligung der Krankenkassen verlangen, könnte der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen.

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