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Nachunternehmerhaftung schützt endlich Paketboten

„Weihnachten steht vor der Tür. Viele Menschen bestellen ihre Geschenke online. Kaum jemand macht sich Gedanken über die Arbeitsbedingungen der Menschen, die uns die Pakete unter den Christbaum bringen. Deswegen ist das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung so wichtig. Wir brauchen faire Arbeitsbedingungen für Paketboten und Paketbotinnen, für die Beschäftigten im Kurier- und Expressdienst.“ Das hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Bundesrat betont.
Paketbote, Symbolbild
Paketbote, Symbolbild

So würde für die Menschen, die in Deutschland jährlich mehr als 3,5 Milliarden Pakete auslieferten, endlich der Mindestlohn und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge garantiert.

„Das Gesetz gibt der Paketbranche wieder Halt. Mit der Nachunternehmerhaftung beenden wir den Missstand, dass vor allem Paketboten und -botinnen, die bei Subunternehmen beschäftigt werden, oftmals keinen Mindestlohn erhalten. Weil die Aufträge in dieser stetig wachsenden Branche häufig nicht mehr mit eigenem Personal erfüllt werden können, geben viele Firmen einen Teil an Nachunternehmer ab, ja manche arbeiten ausschließlich mit Subunternehmen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer einen Auftrag annehme und weiterreiche, hafte künftig für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. „Dieses Prinzip der Nachunternehmerhaftung wurde bereits 2002 für die Baubranche eingeführt und hat sich bewährt.“

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