Im Zuge der Planungen und Bauvorbereitungen hat der Landesbetriebs LBB Messungen von Radonausdünstungen veranlasst. Diese haben eine erhöhte Radonbelastung aufgezeigt. Die erhöhte Radonhaltigkeit des Gesteins in Bad Kreuznach ist allgemein bekannt. Kühl, Hartloff und Basten erklärten, dass man sich einig sei, alle deshalb notwendigen und in diesen Fällen üblichen baulichen Vorkehrungen zu treffen, damit jedwede Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
Im Rahmen der baufachlichen Prüfung der bisherigen Planungen hat der Rechnungshof wegen der Radonproblematik Bad Kreuznach als Behördenstandort grundsätzlich angezweifelt und weitere Bedenken gegen den ins Auge gefassten Konversionsstandort, welcher mit der Stadt Bad Kreuznach vor Jahren abgestimmt wurde, vorgebracht.
Zudem sei mit den notwendigen Vorarbeiten für ein mögliches Public-Private-Partnership-Verfahren (PPP-Verfahren) zum Neubau desJustizzentrums begonnen worden. Bei einem PPP-Verfahren wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein privater Vertragspartner gesucht, der das Justizzentrum in Bad Kreuznach baut und im Rahmen eines langfristigen Mietvertrages an das Land vermietet. Für den Fall der PPP-Realisierung ist ab der Entscheidung über den Start der Ausschreibung bis zum Nutzungsbeginn von einer Zeitspanne von 24 bis 30 Monaten auszugehen.Zudem betonten die Minister und der LBB-Geschäftsführer, dass besonderer Wert auf ein ökologisch nachhaltiges und hochwertiges Energiekonzept gelegt werde. In Betracht käme beispielsweise ein Passivhaus-Standard und die Nutzung alternativer Energien.