Musikschulen, die den Anforderungen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) genügen, erhalten ab sofort die Möglichkeit, über den Zeitraum der Förderung die Zusatzbezeichnung „Staatlich geförderte Musikschule“ in Verbindung mit dem Wappenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz auf ihren Briefbögen und Veröffentlichungen zu führen.
„Mit dem Zusatz ‚Staatlich geförderte Musikschule‘ wird jenen Musikschulen ein Qualitätsmerkmal verliehen, die den Anforderungen und Richtlinien des Verbandes genügen“, so Jürgen Hurrle.
„Damit trägt das Land auch dem hohen Stellenwert der kulturellen Bildungsarbeit Rechnung, die von den Musikschulen geleistet wird“, sagte Ahnen. Nur diejenigen Musikschulen werden vom Land gefördert, deren Unterrichtsaufbau dem Strukturplan des VdM entspricht. Das Land fördert die Musikschulen jährlich mit 2,7 Millionen Euro.