Wer künftig Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzen will, benötigt eine Zuwendungsbestätigung auf der Grundlage dieser neuen Mustervordrucke. Zuwendungsbestätigungen nach altem Muster akzeptiert die Finanzverwaltung hingegen nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2012.
Für gemeinnützige Vereine und alle weiteren Körperschaften, die berechtigt sind, steuerwirksame Zuwendungen entgegenzunehmen, hält das Finanzministerium Rheinland-Pfalz <link http: external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>die neuen Vordruckmuster hier zum Download bereit.