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Neuer verbraucherpolitischer Beirat

Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers begrüßte den neu eingerichteten Verbraucherpolitischen Beirat zu seiner ersten konstituierenden Sitzung. Das neunköpfige Expertengremium aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis hat die Aufgabe verbraucherpolitisch entscheidende Entwicklungen aufzeigen. Der Verbraucherpolitische Beirat wird Vorschläge für Ziele und Grundsätze der Verbraucherpolitik erarbeiten.

Er  soll neue Themen anregen, Vorschläge zur Verbraucheraufklärung durch Verbraucherbildung, Verbraucherinformation und Verbraucherberatung unterbreiten sowie auf Fehlentwicklungen korrigierend einwirken.

„Der rheinland-pfälzische Verbraucherpolitische Beirat besteht aus herausragenden Expertinnen und Experten, die dank ihres ehrenamtlichen Engagements wesentlich dazu beitragen werden, dass die rheinland-pfälzische Verbraucherpolitik noch stärker auf praktischen und wirtschaftlichen Erkenntnissen beruhen wird. Wichtig ist mir, dass auch die Wirtschaft von Anfang an mit in die verbraucherpolitischen Planungen einbezogen wird.“, erklärte Minister Robbers. „Der Verbraucherpolitische Beirat unterstützt unser Anliegen, für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz eine vorausschauende Verbraucherpolitik zu gestalten. Dafür möchte ich mich bereits jetzt allen Mitgliedern bedanken.“

Der Verbraucherpolitische Beirat hat heute seine Arbeit aufgenommen. Ein erstes Thema, mit dem er sich befasst, ist das „digitale Erbe“, ein Schwerpunktthema des Verbraucherschutzministeriums.

Für den rheinland-pfälzischen Verbraucherpolitischen Beirat konnten namhafte Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die über eine ausgewiesene Expertise und Erfahrungen im Verbraucherbereich verfügen. Der Beirat ist interdisziplinär zusammengesetzt, um möglichst die gesamte Breite der Verbraucherthemen abzudecken. Weitere Sachverständige werden das Expertengremium zukünftig ergänzen.
Information – Digitaler Nachlass

Zum Nachlass Verstorbener gehören in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft häufig persönliche Daten, wie Bilder und Videos, geschäftliche Daten, Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs. Die wenigsten haben sich zu Lebzeiten darüber Gedanken gemacht und im Rahmen eines digitalen Testaments den Erben die notwendigen Informationen gegeben, beispielsweise eine Übersicht über die verschiedenen Nutzerkonten mit Zugangsdaten zusammengestellt.

Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Daten verstorbener Nutzer existiert nicht. Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben Einblick bekommen, und welche Daten mit dem Ableben des Erblassers automatisch gelöscht werden, unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich.

Zunächst gilt es, beim Verbraucher das Problembewusstsein zu schaffen, damit der sein Digitales Erbe rechtzeitig regelt. Gemeinsam  mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz  hat das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  im März 2015 die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung der Verbraucherzentrale zum Thema „Digitaler Nachlass“ vorgestellt. Das Ergebnis zeigt deutlich: bei dem Thema herrscht ein großes Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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