Lemke: „Mit diesem Gesetz geben wir gut ausgebildeten Menschen in Deutschland die beruflichen Möglichkeiten, die sie verdienen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg, ausländischen Fachkräften, die wir ja inzwischen dringend suchen, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuräumen. Es verbessert zudem die Situation für Menschen, die oft seit Jahren bei uns leben und bislang gezwungen waren, Arbeiten weit unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation anzunehmen.“
Ministerin Alt weist darauf hin, dass das verbesserte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse ein wichtiger integrationspolitischer Schritt ist. „Neben den größeren beruflichen Chancen gibt es den Zugewanderten, die bisher unter ihrer Qualifikation arbeiten mussten, ihr Selbstvertrauen zurück. Es ist ein Schritt hin zu mehr Respekt gegenüber den Leistungen und Kompetenzen, die Zugewanderte nach Deutschland mitgebracht haben.“
Mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erhalten Menschen mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und Qualifikationen unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft einen Anspruch darauf, dass eine so genannte „zuständige Stelle“, wie z.B. die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, die Abschlüsse und Qualifikationen mit den aktuellen Ausbildungsinhalten deutscher Berufe vergleicht. Ein Bescheid stellt dann klar, ob die Abschlüsse und Qualifikationen den deutschen Inhalten ganz, teilweise oder gar nicht entsprechen. So wird auch für Arbeitgeber klarer wie Bewerber ausgebildet sind.
Alt und Lemke fordern den Bund auf, für die unter Umständen notwendige Nachqualifizierung zusätzliche Möglichkeiten zu öffnen und entsprechende Angebote zu schaffen. Weitere Informationen finden Sie hier: <link http: www.mwkel.rlp.de wirtschaft berufsqualifikation _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Berufsqualifikation/