In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen sollen den Hochschulen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben werden, um ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
„Mit der Hochschulgesetznovelle ziehen wir auch klare Folgerungen aus den Studierendenprotesten: Mit der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses und der Sicherung der Studierbarkeit sollen mehr Flexibilität in der Studiengestaltung eingeräumt und gleichzeitig eine unnötige Prüfungsflut verhindert werden. Auch wird eine verbindlichere Praxis der Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht wurden, vorgesehen.“ In diesen Punkten nehme die rheinland-pfälzische Gesetzesnovelle auch die aktuellen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. „Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen“, sagte Doris Ahnen. „Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird durch die weitergehende Reform des Hochschulzugangs ohne Abitur betont.“
Die öffentliche Anhörung im vergangenen Jahr habe nicht nur eine große, sondern auch eine überwiegend positive Resonanz ergeben. Die Schwerpunkte in der Gesetzesnovelle und ihre Zielsetzungen seien grundsätzlich unterstützt worden. In der nach dem Beschluss des Ministerrats nun dem Landtag zugeleiteten Fassung fänden sich eine Reihe von Anregungen wieder, die im Rahmen der Anhörung eingegangen seien.
Die wichtigsten Neuerungen im Hochschulgesetzes finden Sie <link no_cache _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>hier