| Medien

Neues Rundfunkbeitragsmodell kann 2013 in Kraft treten

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck hat begrüßt, dass der Landtag von Schleswig-Holstein den Weg frei gemacht hat für die Einführung der Haushaltsabgabe, die ab 2013 die bisherige Rundfunkgebühr ersetzen wird. Das Parlament in Kiel hat heute Nachmittag als letzter der 16 Landtage dem entsprechenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt.
Ministerpräsident Kurt Beck; Bild: rlp-Archiv
Ministerpräsident Kurt Beck; Bild: rlp-Archiv

Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte: „Nach intensiven Beratungen haben jetzt alle Landesparlamente dem neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell zugestimmt. Der neue Rundfunkbeitrag stellt die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine einfache, transparente und gerechte Regelung auf eine zeitgemäße Grundlage. Es geht uns vor allem darum, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und dabei die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.“

Das neue Beitragsmodell soll nach einer unvermeidbaren Umstellungsphase am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Künftig sind mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungsmöglichkeiten – also beispielsweise Fernsehen, Hörfunk, PC, Handy und Autoradio – der in einem Haushalt lebenden Personen abgegolten. Durch die familienfreundliche Ausgestaltung entfallen sämtliche bisherigen Mehrfachbeitragspflichten in Haushalten, zum Beispiel für Minderjährige mit eigenem Einkommen. Finanziell leistungsfähige Behinderte zahlen mit Ausnahme taubblinder Menschen künftig einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Dafür soll das barrierefreie Angebot bei ARD und ZDF verbessert werden.

Ministerpräsident Beck sagte: „Für alle gilt ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren, das aufgrund der von Anfang an engen Einbindung der Datenschutzbeauftragten den datenschutzrechtlichen Belangen der Bürgerinnen und Bürger vollauf Rechnung trägt. Die Zahl der Gebührenbeauftragten kann deutlich reduziert werden. Der reduzierte Ermittlungsaufwand wird außerdem mittelfristig zu geringeren Kosten für den Beitragseinzug führen.“

Für Wirtschaft und öffentliche Hand ist ebenfalls ein einfacher Ansatz vorgesehen: Dort wird der Beitrag künftig pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben. Für kleine und mittlere Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern gilt ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel.

Beck betonte: „Dieses Modell ist mittelstandsfreundlich. Neunzig Prozent aller Betriebsstätten fallen in die untersten beiden Beitragsstufen, weil ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte berücksichtigt werden, nicht aber die Auszubildenden. Das heißt, dass die meisten Unternehmen pro Betriebsstätte nur ein Drittel oder einen Beitrag zahlt. Für nahezu alle Filialbetriebe kann außerdem die Ein-Drittel-Privilegierung in Anspruch genommen werden. Außerdem führt die Beitragsfreiheit des ersten Kraftfahrzeuges an Betriebsstätten zu einer weiteren Entlastung vor allem von Kleinbetrieben, Filialunternehmen und Nebenerwerbsselbständigen.“

Entscheidend sei, so Beck, dass die Länder das Modell aufkommensneutral gestaltet hätten, so dass keine Beitragserhöhung mit dem Modellwechsel einhergehe. Der Beitrag könne mit 17,98 Euro pro Monat stabil bleiben. Gleichzeitig werde der Gesamtertrag konstant gehalten, wobei privater Bereich und Unternehmen sowie öffentliche Hand im bisherigen Umfang zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitrügen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages sei eine umfassende Evaluierung vorgesehen.

„Der Weg von der jahrzehntelang gültigen, geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag war lang, anspruchsvoll und nicht frei von Hindernissen. Aber ich halte ihn für richtig und notwendig, denn er führt zu einer zukunftsfähigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die nicht mehr an Geräte anknüpft und damit der Konvergenz der Medien Rechnung trägt“, so Ministerpräsident. Beck weiter: „Es ist nicht übertrieben, den neuen Rundfunkbeitrag als Paradigmenwechsel in der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zu bezeichnen. Er ist ein bedeutender Meilenstein für unsere Medienordnung, der uns einmal mehr zum Vorreiter in ganz Europa macht und dessen technologieneutraler Ansatz Vorbildfunktion für zahlreiche andere Staaten haben dürfte.“

Teilen

Zurück