| Psychosoziale Prozessbegleitung

Noch Plätze für berufsbegleitende Weiterbildung frei

Täglich wird über die Opfer von schweren Sexual- und Gewalttaten berichtet. Ihr Leiden endet nicht nach der Tat, sondern dauert oft ein ganzes Leben an. Die Justiz kann mit den Strafverfahren ihren Teil zur Bewältigung und Verarbeitung des erlittenen Unrechts beitragen.
Symbolbild Gewalt: Ein Täter hebt die Hand gegen ein Opfer; Bild: rlp-Archiv
Symbolbild Gewalt: Ein Täter hebt die Hand gegen ein Opfer; Bild: rlp-Archiv

Dennoch erleben die Verletzten und ihre Angehörigen das Strafverfahren häufig als besondere, zusätzliche Belastung und brauchen deshalb Unterstützung und Begleitung im Strafverfahren.

"Unser Ziel ist es, das heute schon bestehende gute Angebot an haupt- und ehrenamtlicher Prozessbegleitung für diese schwer belasteten Verletzten auszubauen. Diese besonders Betroffenen sollen möglichst früh und über einen längeren Zeitraum, weit vor und über die Hauptverhandlung hinaus qualifiziert begleitet werden. Es geht darum, ihre speziellen psychischen Befindlichkeiten und Traumatisierungen zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren, ihnen Hilfsmöglichkeiten an die Hand zu geben und sie für ihre Aussage zu stabilisieren, nicht aber zu beeinflussen", so Justizstaatssekretärin Beate Reich.

Rheinland-Pfalz werde deshalb eine Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum -begleiter finanziell fördern, um das Angebot vor Ort zu erweitern, betonte die Staatssekretärin. „Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz auf der Justizministerkonferenz im Juni 2012 vorgeschlagen, dass im Interesse der Verletzten als auch der Justiz die Länder gemeinsam mit dem Bund einheitliche Kriterien für die psychosoziale Prozessbegleitung und für die Weiterbildung erarbeiten sollen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen. Rheinland-Pfalz leitet die hierzu von der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe“, so Reich.

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