| Landtag / Rechnungshof

Novellierung des Gesetzes

Der Landtag hat über eine Novellierung des Gesetzes zum Rechnungshof beraten. Finanzminister Carsten Kühl sagte „das derzeit geltende Gesetz entspricht fast ausnahmslos seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1971. Seitdem ist viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen.“
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv
Finanzminister Carsten Kühl; Bild: rlp-Archiv

Der Bedeutung des Rechnungshofs als unabhängigem Organ der Finanzkontrolle und im Hinblick auf seine Unterstützung von Regierung und Landtag werde das nicht mehr gerecht.

„Personen in den Spitzenämtern eines Rechnungshofs begegnen besonderen Herausforderungen. Die derzeitige Regelung schreibt für die Spitzenämter zwingend die Befähigung für das Richteramt oder die mittlerweile entfallene Alternative zum höheren Verwaltungsdienst aufgrund eines wissenschaftlichen Studiums vor. Das ist weder zeitgemäß noch wird es den besonderen Anforderungen des Amtes gerecht. Denn ausgeschlossen wird die Berufung von Persönlichkeiten, die sich auf andere Art und Weise eine herausragende Qualifikation erworben haben. Auch Absolventen anderer Fachrichtungen als der Rechtswissenschaft müssen wieder die Möglichkeit haben“, sagte Kühl.

Auch die Einrichtung des Amtes eines „Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung“ führe zu einer umfassenderen Nutzung der Expertise des Rechnungshofs. „Die Beratungstätigkeit wird nicht mehr nur als Anhängsel der Prüfungsaufgabe gestaltet, sondern erhält eine eigenständige Bedeutung.“

„Mit diesem Gesetz schaffen wir die nötigen Regeln für einen Rechnungshof, der auf der Höhe der Zeit seine Aufgaben erfüllen und sein Wirken für den Landtag und die Landesregierung weiterhin so effektiv gestalten kann“, sagte Kühl abschließend.

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