| Urteilsverkündung

NPD Urteil hat klare Folgen

Bundesratspräsidentin Malu Dreyer sagt zur Bedeutung des NPD Urteils, dass das Bundesverfassungsgericht der NPD ganz deutlich bescheinigt habe, dass
Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit schwarzem Blazer und ernstem Gesicht
Ministerpräsidentin Malu Dreyer

- 1. Der NPD-Volksbegriff die Menschenwürde verletzt. 

- 2. Das NPD-Programm gesellschaftliche Gruppen wie Ausländer, Migranten, religiöse und sonstige Minderheiten ausgrenzt, verächtlich macht und rechtlos stellen will.

- 3. Die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen will.

- 4. Die NPD eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist und eine antisemitische Grundhaltung hat.

- 5. Die NPD die bestehende Verfassungsordnung abschaffen und einen autoritären Nationalstaat einsetzen will, der sich an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichtet.

„Kurz: NPD-Politik missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“, so Ministerpräsidentin Dreyer.

„Damit muss jeder Demokratin, jedem Demokraten klar sein, wie wichtig es ist, unsere Werte der freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu verteidigen.“ Auch habe das Urteil von heute ganz konkrete Auswirkungen zum Beispiel im öffentlichen Dienst: „Beamtinnen und Beamte obliegen einer besonderen politischen Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung. Sie verpflichten sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heute wird ganz klar: Das politische Konzept der NPD fordert die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und ist damit zwangsläufig als verfassungsfeindlich einzustufen. Beamtinnen und Beamte geben durch eine Mitgliedschaft in der NPD Anlass zu der Vermutung, dass sie nicht bereit sind, die besondere politische Treueflicht auf dem Boden des Grundgesetzes jederzeit und ohne jede Einschränkung zu erfüllen. Eine Mitgliedschaft ist daher von disziplinarischer Relevanz, deren Reichweite mit den Mitteln des Disziplinarrechts im Einzelfall zu prüfen und festzustellen ist, so Ministerpräsidentin Dreyer. 

Auch die Parteienfinanzierung müsse nun geprüft werden, so Dreyer: „Wir müssen jetzt prüfen, ob und inwieweit die geltenden Regelungen zur Parteienfinanzierung geändert werden müssen. Es muss so schnell wie möglich geprüft werden, ob durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen - einschließlich des Grundgesetzes - eine Sonderregelung der Parteienfinanzierung für Parteien wie die NPD geschaffen werden kann.“

Sollte eine nachweislich verfassungsfeindliche Partei, wie die NPD, künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, bedürfte es eines Tätigwerdens des verfassungsändernden Gesetzgebers und eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Im Anschluss daran bedürfte es zudem noch einer entsprechenden Änderung der einfach-gesetzlichen Regelungen wie des Parteiengesetzes.

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