Sie koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
„Die meisten Eingaben haben wir zum Thema „Rundfunkbegriff“ bzw. zu den Zulassungsregeln für Rundfunk- und Streamingangebote im Internet erhalten. Streaming ist längst keine Nische mehr. Wir haben natürlich viele Eingaben aus der Gaming-Szene erhalten, aber zum Beispiel auch von Handwerksmeistern, die auf ihren Kanälen Reparaturtipps anbieten. Die Eingaben beschäftigen sich zudem kritisch mit der starken Stellung der großen US-amerikanischen Internet-Konzerne. Ich möchte dabei auch noch einmal betonen: Jeder Vorschlag hat die gleiche Berechtigung und wird sorgsam geprüft. Dies gilt auch für die vielen Ideen, die zu anderen als zu den konkret zur Diskussion gestellten Vorschlägen eingegangen sind. Der Dialog ist mit dem formellen Ende der Onlinebeteiligung keineswegs abgeschlossen. Im Gegenteil: Die vielen Rückmeldungen helfen dabei, die Bereiche zu identifizieren, mit denen wir uns vertieft beschäftigen werden“, so die Staatssekretärin.
Hintergrund:
Die Rundfunkkommission hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag beraten. Dieser enthält konkrete Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung und erstmals auch für Intermediäre. Vom 23. Juli 2018 bis zum 30. September 2018 konnte auf <link www.rundfunkkommission.rlp.de external-link-new-window>www.rundfunkkommission.rlp.de zu den Überlegungen der Länder Stellung genommen werden. Hierzu waren öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso aufgerufen wie die Bürgerinnen und Bürger.
Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre).